Vom 24. Dezember 17.00 Uhr bis zum 25. Dezember 07.00 Uhr werden im ganzen Land keine öffentlichen Feiern stattfinden, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung der Niederländischen Bischofskonferenz. Dies sei in Zeiten der Corona-Pandemie unumgänglich, da besonders die nächtlichen Gottesdienste zu Weihnachten üblicherweise von vielen Menschen besucht würden.
Man habe diese Entscheidung "mit Schmerz im Herzen" getroffen, so die Bischöfe, wolle jedoch verhindern, dass während des geltenden Lockdown viele Menschen auf den Straßen unterwegs seien. Die Gottesdienste am Heiligabend seien nicht öffentlich, würden jedoch in vielen Pfarreien trotzdem gefeiert und per Livestream ins Internet oder im Fernsehen übertragen.
Am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag sollen tagsüber Messen mit maximal 30 Personen stattfinden dürfen. Die geltenden Vorkehrungen, wie die Begrenzung der Personenzahl, Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben weiterhin in Kraft. Gemeindegesang ist auch während der Weihnachtsgottesdienste untersagt. Abgesehen von den Heiligabendfeierlichkeiten sollen weiterhin Gottesdienste stattfinden, um den Menschen "in diesen schwierigen Zeiten Kraft, Hoffnung und Mut" zu geben.
Die Bischöfe weisen außerdem darauf hin, dass keine Gruppen in den Kirchenräumen zugelassen sind - etwa zum Besuch der Krippe oder anderen Weihnachtsaktivitäten. Für Einzelbesucher seien die Kirchen jedoch offen, jeder solle die Möglichkeit haben, zu beten oder eine Kerze anzuzünden.
Auch die Tradition, an Silvester um 24.00 Uhr die Glocken zu läuten, solle erlaubt bleiben, "um die Verbundenheit mit den Gläubigen" zu unterstreichen.