Statt kleiner Reformschräubchen müsse eine grundsätzliche Lösung in Form einer Kindergrundsicherung gefunden werden, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleiste. Die bei den Verhandlungen über eine große Koalition ins Auge gefassten Entlastungen für Familien seien richtig, aber unzureichend, sagte Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Kinderhilfswerks.
Nach der veröffentlichten Studie der Bertelsmann-Stiftung erhöht sich das Armutsrisiko von Familien mit jedem weiteren Kind. Demnach war 2015 rund jedes achte Paar (13 Prozent) mit einem Kind armutsgefährdet, rund jedes sechste Paar mit zwei Kindern (16 Prozent) und fast jedes fünfte (18 Prozent) mit drei Kindern. Als arm gelten demnach Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens aller Haushalte beträgt.
Das Kinderhilfswerk forderte angesichts dieser Entwicklung, die durch hohe Steuereinnahmen vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung zu nutzen. Neben einer Kindergrundsicherung bedürfe es eines Bundeskinderteilhabegesetzes, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt. "Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden", forderte Hofmann.