Kinderrechte im Grundgesetz

 (DR)

Union und SPD haben sich darauf geeinigt, dass Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die genaue Formulierung: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt." (dr)