Derzeit werde an einer Neuberechnung der kommunalen Immobiliensteuer gearbeitet, hieß es. Dabei geht es um kirchliche Einrichtungen wie Schulen oder Pilgerherbergen. Der Betrag könne niedriger ausfallen, wenn der Fiskus etwa auf Zinsen oder Mahngebühren verzichte.
Die EU-Kommission stufte eine von 2006 bis 2011 gewährte Steuerbefreiung als wettbewerbswidrige staatliche Beihilfe ein, gestand dem Staat Italien in einem Entscheid von 2012 aber zu, auf eine Rückforderung wegen des bürokratischen Aufwands zu verzichten. Dies erklärte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg vergangene Woche für unzulässig. Die Italienische Bischofskonferenz äußerte sich einverstanden mit dem Urteil.
Nach Schätzungen italienischer Medien besitzt die katholische Kirche in Italien - der Vatikan als eigener Staat zählt nicht dazu - neben 26.000 Kirchen, Konventen, Sporteinrichtungen und Geschäften 9.000 Schulen und 5.000 Kliniken oder andere Gesundheitseinrichtungen.