"Es braucht einen monatelangen Prozess der Vorbereitung und der Prüfung, bevor jemand getauft und in die Kirche aufgenommen wird", ergänzte der Specher der Deutschen Bischofskonferenz am Mittwoch gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn.
Hintergrund ist der Fall eines afghanischen Asylbewerbers (41), der am Samstag im oberpfälzischen Arnschwang einen fünfjährigen Jungen in einer Unterkunft getötet hatte. Die Abschiebung des zuvor bereits als Straftäter verurteilten Afghanen war ausgesetzt gewesen, da er in der Haft Christ geworden war und ihm in seiner Heimat Verfolgung gedroht hätte.
Taufe begründet keinen Asylanspruch
Kopp wies zudem darauf hin, dass die Taufe allein in Deutschland in der Regel noch keinen Asylanspruch begründe. Sie könne insbesondere dann einen Schutz vor Abschiebung zur Folge haben, wenn "im Heimatland mit beachtlicher Sicherheit eine Verfolgung aus religiösen Gründen zu erwarten ist", erläuterte der Sprecher.
Bistum Augsburg weist Vorwürfe zurück
Das katholische Bistum Augsburg wies unterdessen Vorwürfe wegen der Taufe des Afghanen zurück. Der Leiter des Bischöflichen Seelsorgeamts, Bertram Meier, sagte: "Christ wird man nicht im Galopp, es ist ein langer Weg, der Geduld braucht." Die Bewerber stünden in engem Kontakt mit Seelsorgern, die sie in den Glauben einführten. Die Seelsorger könnten sich so einen Eindruck von der Ernsthaftigkeit verschaffen.
Meier fügte hinzu, ihm sei kein einziger Fall bekannt, in dem die Taufe als Vorwand genutzt worden sei, um nicht abgeschoben zu werden. Die Zahl der konvertierten Muslime "war in den vergangenen Jahren erfahrungsgemäß stets eher gering und betrug bistumsweit weniger als zehn Personen pro Jahr".
Kirchen gefragt
Unterdessen rief der Landesbischof der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover, Ralf Meister, die Kirchen zu einer kritischen Prüfung von Flüchtlingen auf, die zum Christentum konvertieren wollen. "Missbräuchliche, erschlichene Taufen können nicht geduldet werden", sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland am Mittwoch.
"Es ist klar, dass die Beurteilung des Sakraments der Taufe nicht einer weltlichen Gerichtsbarkeit untersteht", erläuterte der Bischof. "Bei aller Sorgfalt im Umgang mit Taufbegehren von Geflüchteten ist nicht auszuschließen, dass es im Einzelfall zu Missbräuchen kommt." Für Sanktionen sei nicht die Kirche, sondern der Staat zuständig.
Der stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Ulf Küch, hatte am Dienstag erklärt: "Dass muslimische Flüchtlinge in Deutschland zum Christentum konvertieren, halte ich für einen Trick, um im Land bleiben zu können."