Die Deutsche Bischofskonferenz hat in Mainz einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst, den ihr Missbrauchsbeauftragter, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, vorstellte.
Demnach orientiert sich die katholische Kirche künftig an der geltenden zivilrechtlichen Schmerzensgeld-Tabelle und entsprechenden Gerichtsurteilen. Dies bedeutet für sexuellen Missbrauch derzeit Summen zwischen 5.000 und 50.000 Euro pro Fall. Dabei werde die Kirche stets die Summen "am oberen Ende des Ermessensspielraums" zahlen, betonte Ackermann.
Das Verfahren zur Beantragung und Auszahlung soll laut Ackermann möglichst unbürokratisch gestaltet werden. Eine unabhängige Kommission aus Juristen, Psychologen und Medizinern soll die Schwere jedes gemeldeten Falls einschätzen und Empfehlungen aussprechen.