Kirchen für Familiennachzug

 (DR)

Gegenstand der dreistündigen Anhörung im Hauptausschuss des Bundestages waren Gesetzentwürfe der Union, der AfD, der FDP, der Linken und ein Antrag der Grünen. Die Bundesregierung hatte den Nachzug der Kernfamilie für diese Flüchtlingsgruppe kurz nach der Einführung wieder für zwei Jahre ausgesetzt. Diese Frist läuft am 16. März ab.

Subsidiär schutzberechtigt ist derjenige, der nach Paragraf 4 des Asylgesetzes stichhaltige Gründe dafür vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden wie die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung droht oder eine ernsthafte Bedrohung durch Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts.

Die Kirchen sprachen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür aus, die Aussetzung des Familiennachzugs planmäßig auslaufen zu lassen und ab dem 16. März wieder voraussetzungslos auch für subsidiär Schutzberechtigte zu ermöglichen. Eine weitere Aussetzung verstößt nach ihrer Auffassung "gegen den verfassungs- und völkerrechtlich garantierten besonderen Schutz der Familie", hieß es in einer Stellungnahme. (kna/Stand 29.01.2018)