Kirchen gegen Ausweitung der Ladenöffnungszeiten

Umfassenden Sonntagsschutz gewährleisten

Die beiden großen Kirchen in Nordrhein-Westfalen warnen die Landesregierung vor einer Ausweitung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Durch die angestrebte Erhöhung werde "der Sonntagsschutz immer weiter ausgehöhlt".

Künftig mehr verkaufsoffene Sonntage? / © Martin Gerten (dpa)
Künftig mehr verkaufsoffene Sonntage? / © Martin Gerten ( dpa )

So steht es in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme der katholischen und evangelischen Kirche für den Landtag. Dort wird derzeit das neue Ladenöffnungsgesetz der schwarz-gelben Landesregierung beraten. Danach soll die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage von derzeit vier auf acht je Kommune und Geschäft verdoppelt werden. Zudem sollen die Öffnungszeiten am Samstag von 22.00 Uhr auf 24.00 Uhr verlängert werden.

Neue Sachgründe anführen

Laut Entwurf sollen Kommunen neben Märkten, Festen und Messen nunmehr weitere Sachgründe für verkaufsoffene Sonntage anführen können. Dazu zählen die "Belebung der Innenstädte", der "Erhalt zentraler Versorgungsbereiche" und das "Sichtbarmachen der Innenstädte". Die Kirchen kritisieren die Aufgabe des bisherigen Anlassbezuges. Damit werde das vom Bundesverfassungsgericht geforderte "Regel-Ausnahme-Verhältnis" verkannt.

Erwerbs- und Umsatzinteressen reichten allein nicht aus, um den in der Verfassung verankerten Sonn- und Feiertagsschutz zu durchbrechen. "Dies gilt umso mehr, weil die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen durch die maximale Ausweitung der werktäglichen Öffnungszeiten auf 24 Stunden noch mehr an Bedeutung und Gewicht gewinnt", heißt es in der Stellungnahme des Katholischen und des Evangelischen Büros.

Sonntagsschutz gewährleisten

Weiter wenden sich die Kirchen gegen die in dem neuen "Entfesselungs-Gesetz" vorgesehene unbegrenzte Öffnungsmöglichkeit an Samstagen. Ein umfassender Sonntagsschutz sei nur mit einer Begrenzung der Ladenöffnung am Samstag gewährleistet. In der Vergangenheit waren verkaufsoffene Sonntage wegen des umstrittenen Anlassbezuges häufig von Gerichten untersagt worden.

Mit dem Gesetz will die Landesregierung Rechtssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen für Kunden, Händler, Kommunen und Arbeitnehmer schaffen. Das neue Gesetz gibt den Kommunen die Kompetenz, die Ladenöffnung an jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen für das gesamte Stadtgebiet oder für bestimmte Ortsteile zu gestatten.

Die Sonntagsöffnungszeiten gelten jeweils ab 13.00 Uhr für fünf Stunden. Die Freigabe darf höchstens einen Adventsonntag umfassen. Ausgenommen von Sonntagsöffnungen sind Weihnachten, Ostern und Pfingsten.

 


Quelle:
KNA