Kirchenasyl-Vereinigung kritisiert Abschiebeverfahren

"Kinderrechte mit Füßen getreten"

 (DR)

Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" hat den Umgang der Behörden mit Kindern in Abschiebeverfahren deutlich kritisiert. Kinderrechte würden mit Füßen getreten, wenn Jungen und Mädchen, die in Deutschland aufgewachsen seien von heute auf morgen ausgewiesen würden. - Bereits diese Woche hatten die Kirchen in einem Schreiben an die Innenminister von Bund und Ländern ein humanitäres Bleiberecht für rund 200.000 langjährig geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber gefordert. Hören Sie ein Interview zur aktuellen Abschiebpraxis mit Fanny Dethloff, Vorsitzende von „Asyl in der Kirche".

Ausnahmereglungen für Schwerkranke und Kinder
Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Dethloff  bezog sich auf einen Fall in Koblenz, bei dem Ende Oktober massiver Polizeieinsatz das Kirchenasyl einer kurdischen Familie beendet hatte. Die in Deutschland geborenen Kinder waren mit ihren Eltern unmittelbar danach abgeschoben worden

Dethloff äußerte sich zum Auftakt der bis Sonntag dauernden Jahrestagung von "Asyl in der Kirche". Die Bundesarbeitsgemeinschaft verlangte weiter, schwer kranken Asylbewerbern ein Bleiberecht einzuräumen, bis sie wieder gesund seien. Dies solle auch für Menschen gelten, denen langfristig kein dauerhafter Aufenthalt gewährt werden könne. Mit Blick auf die anstehende Innenministerkonferenz von Bund und Ländern forderte die Arbeitsgemeinschaft ein Änderungsgesetz zum Bleiberecht, dass die Situation illegaler Einwanderer in Deutschland verbessere.

Die Innenminister werden bei ihrem Treffen am 16. und 17. November in Nürnberg voraussichtlich über Änderungen des Bleiberechts entscheiden. Immer mehr Flüchtlinge lebten ohne Papiere und damit ohne ärztliche Versorgung oder Schulbildung in der Bundesrepublik. Viele beantragten erst dann Asyl, wenn sie von den Behörden aufgegriffen würden.

Bisher 27 Fälle von Kirchenasyl
2006 gab es nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft bisher 27 Kirchenasylfälle (2005: 39) in Deutschland. Insgesamt seien etwa
72 Personen (2005: etwa 122) in deutschen Gemeinden aufgenommen worden. Zumeist habe es sich um Kurden aus der Türkei gehandelt.
In 12 Fällen hätten die Kirchen eine Abschiebung vorerst verhindern können. Gegen zwei Geistliche hätten die Justizbehörden ein Vermittlungsverfahren wegen der Gewährung von Kirchenasyl eingeleitet.