In Deutschland haben die Kirchen das in der Verfassung verankerte Recht, von ihren Mitgliedern Abgaben (Kirchensteuern) zu erheben. Diese Steuer ist die wichtigste Finanzquelle zur Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben in Seelsorge, Bildung und Sozialwesen. Die Höhe richtet sich in der Regel nach der Einkommenssteuer. Die Kirchensteuer wird vom Staat eingezogen; er erhält dafür rund drei Prozent des Gesamtaufkommens.
Die jährlichen Kirchensteuereinnahmen der katholischen Kirche übertreffen seit Mitte der 1980er Jahre die der Evangelischen Kirche in Deutschland. Bis 1983 lagen die Protestanten vorne. 2018 verzeichnete die katholische Kirche eine Rekordeinnahme von rund 6,64 Milliarden Euro (2017: 6,43 Milliarden Euro), die EKD erhielt 5,79 Milliarden Euro (2017: 5,67 Milliarden Euro).
Die meisten katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen beziehen ferner Finanzleistungen des Staates, die historische Wurzeln haben. So erhielten 1803 zahlreiche deutsche Reichsfürsten für Gebietsverluste auf der linken Rheinseite Kirchengüter auf der rechten Rheinseite als Entschädigung. Die Fürsten verpflichteten sich im Gegenzug, den Kirchen regelmäßige Dotationen zu gewähren.
Diese sogenannten altrechtlichen Staatsleistungen umfassen unter anderem die staatliche Übernahme von Gehältern für Bischöfe, Domherren und in wenigen Fällen Zuschüsse zu Pfarrergehältern. Die Dotationen wurden später von den deutschen Ländern übernommen. Nach der Wiedervereinigung 1990 erhielten auch die Kirchen in den neunen Bundesländern wieder diese Zahlungen. Die DDR war diesen Verpflichtungen, wenn überhaupt, nur vereinzelt nachgekommen. (kna/Stand: 08.08.2019)