Trotz sinkender Mitgliederzahlen nahmen katholische und evangelische Kirche im Jahr 2015 zusammen mehr als 11,461 Milliarden Euro ein. Zunächst hatte die "Bild"-Zeitung am Mittwoch über die aktuellen Zahlen berichtet. Die Erhebungen des Statistischen Bundesamtes liegen auch dem Evangelischen Pressedienst (epd) vor. Demnach erhielt die katholische Kirche rund 6,1 Milliarden Euro, die evangelische Kirche etwa 5,4 Milliarden Euro. Im Vergleich zu 2014 (10,769 Milliarden Euro) ist das ein Plus von gut 692 Millionen Euro. Der Hauptgrund für den Einnahme-Rekord liegt in der guten Entwicklung der Löhne und Gehälter, auf die Kirchensteuer gezahlt wird.
Die Zahl für das Gesamtaufkommen in der evangelischen Kirche in 2015 inklusive Kirchgeld, also nicht nur dem Aufkommen aus Lohn- und Einkommensteuer, wurde von einem Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Mittwoch bestätigt. "Die Höhe der Einnahmen hängt wesentlich von der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes ab, und diese ist derzeit sehr positiv", sagte der Sprecher. Die katholische Kirche hatte ihre Zahlen bereits zuvor veröffentlicht.
Mitgliederschwund in beiden Kirchen
Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben nach den neuesten für das Jahr 2014 vorliegenden Zahlen mehr Mitglieder verloren als in den Jahren zuvor. Die katholische Kirche verzeichnete einen Rückgang von 230.000 Gläubigen, die evangelische Kirche von 410.000. Demnach zählte die katholische Deutsche Bischofskonferenz Ende 2014 rund 23,94 Millionen Mitglieder in ihren 27 Diözesen, die EKD etwa 22,63 Millionen Mitglieder in ihren 20 Landeskirchen.
Der jüngst ausgeschiedene EKD-Finanzchef Thomas Begrich war im vergangenen Jahr Darstellungen entgegengetreten, die Kirchen schwämmen im Geld. Mit dem allgemeinen Steuerzuwachs halte die Entwicklung der Kirchensteuer in keiner Weise Schritt. Nominal seien die Kirchensteuern in den vergangenen 20 Jahren um 20 Prozent gewachsen, die staatlichen Steuereinnahmen im selben Zeitraum jedoch um gut 50 Prozent. Dem Plus stehe ein Anstieg der Kosten um weit mehr als 30 Prozent gegenüber. Kaufkraftbereinigt habe sich die finanzielle Leistungsfähigkeit der evangelischen Kirche verringert.
Regionale Unterschiede beim Kirchensteuersatz
Nach geltendem Steuerrecht muss, wer der evangelischen oder katholischen Kirche angehört und auf seine Einkünfte Steuern zahlt, auch Kirchensteuer bezahlen. Die Höhe des Kirchensteuersatzes ist regional verschieden. In Bayern und Baden-Württemberg liegt er bei acht Prozent, in den übrigen Bundesländern bei neun Prozent der Einkommens-, Lohn- und Kapitalertragsteuer.
Die Entstehung der Kirchensteuer geht auf Entwicklungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurück. Aufgrund von Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter durch den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 hatten die Fürsten die Verpflichtung übernommen, für den Unterhalt der Kirche und der Geistlichen zu sorgen. Gesellschaftliche und politische Veränderungen führten schließlich zur Einführung der Kirchensteuer, die in der Weimarer Reichsverfassung 1919 geregelt wurde.