Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Würzburg am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der im April angesetzte Verhandlungstermin sei aufgehoben worden. Erkenntnisse zu den Gründen für die Klagerücknahme lägen dem Gericht nicht vor, hieß es.
Einigung um Schadensersatz
Hintergrund ist ein seit mehr als fünf Jahren auch vor Gericht ausgetragener Streit um Geschäfte mit Immobilien und Kunstwerken. Nach Einstellung eines Strafverfahrens waren weiterhin zivilrechtliche Fragen zu klären. Wie der Anwalt der Firma auf Nachfrage am Montag erklärte, wurde eine außergerichtliche gütliche Einigung erzielt. Diese betreffe die Schadenersatzansprüche, die Streitgegenstand im Gerichtsverfahren waren, sowie die Prozesskosten.
Die Wurzeln der SBW-GmbH liegen nach eigenen Angaben im Bistum Würzburg. Das mittelständische Unternehmen kümmert sich um Bauprojekte; weitere Schwerpunkte sind die Bereiche Architektur, Baubetreuung, Arbeitssicherheit und Brandschutz. Die Kunden kommen größtenteils aus dem kirchlichen und kommunalen Sektor. Das Unternehmen beschäftigt derzeit 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.