Kita-Gebühren sollen für 280.000 Kinder wegfallen

Weniger Beiträge, bessere Qualität

Die geplante Kita-Gebührenfreiheit durch das "Gute-Kita-Gesetz" für Geringverdiener kommt voraussichtlich weniger als 300.000 Kindern in Deutschland zugute. Hartz-IV-Bezieher würden schon heute nicht durch Kita-Gebühren belastet.

Spielzeug in einem Kindergarten  / © PhotoMavenStock (shutterstock)
Spielzeug in einem Kindergarten / © PhotoMavenStock ( shutterstock )

Aktuell würden rund 175.000 Kinder unter sieben Jahren profitieren, sagte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Denn diese Kinder beziehungsweise ihre Eltern hätten Anspruch auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld und nähmen Kindertagesbetreuung in Anspruch. 

"Gute-Kita-Gesetz" 

Mit dem am Mittwoch im Kabinett und am Freitag im Bundestag beschlossenen "Gute-Kita-Gesetz" sollen Bezieher dieser Leistungen von Kita-Gebühren befreit werden. 

Durch die von der Koalition geplante Ausweitung des Kinderzuschlages würde sich diese Gruppe auf 280.000 Kinder vergrößern, sagte die Sprecherin weiter. 

Dies sei in der Kostenberechnung bereits berücksichtigt. Hartz-IV-Bezieher werden schon heute nicht durch Kita-Gebühren belastet. 

Bessere Qualität

Am Mittwoch hatte es zunächst lediglich geheißen, insgesamt wären dann 1,2 Millionen Menschen befreit. Im Kern soll das Gesetz neben weniger Gebühren bessere Qualität für Deutschlands Kitas bringen. 

Bei den Gebühren soll auch eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge unter anderem nach Einkommen eingeführt werden.

Hintergrund zum "Gute-Kita-Gesetz"

Um die Qualität der Kinderbetreuung in Kitas zu verbessern, will die Bundesregierung bis 2021 den Ländern 3,5 Milliarden Euro bereitstellen.

Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz aus dem Haus von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) soll unter anderem dazu beitragen, dass Eltern weniger Gebühren zahlen müssen, die Betreuungsschlüssel verbessert und Erzieher besser qualifiziert werden oder Kitas zum Beispiel mehr Sprachförderung anbieten können.

Gute-Kita-Gesetz / © Hauke-Christian Dittrich (dpa)
Gute-Kita-Gesetz / © Hauke-Christian Dittrich ( dpa )
Quelle:
dpa