Aktuell würden rund 175.000 Kinder unter sieben Jahren profitieren, sagte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Denn diese Kinder beziehungsweise ihre Eltern hätten Anspruch auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld und nähmen Kindertagesbetreuung in Anspruch.
"Gute-Kita-Gesetz"
Mit dem am Mittwoch im Kabinett und am Freitag im Bundestag beschlossenen "Gute-Kita-Gesetz" sollen Bezieher dieser Leistungen von Kita-Gebühren befreit werden.
Durch die von der Koalition geplante Ausweitung des Kinderzuschlages würde sich diese Gruppe auf 280.000 Kinder vergrößern, sagte die Sprecherin weiter.
Dies sei in der Kostenberechnung bereits berücksichtigt. Hartz-IV-Bezieher werden schon heute nicht durch Kita-Gebühren belastet.
Bessere Qualität
Am Mittwoch hatte es zunächst lediglich geheißen, insgesamt wären dann 1,2 Millionen Menschen befreit. Im Kern soll das Gesetz neben weniger Gebühren bessere Qualität für Deutschlands Kitas bringen.
Bei den Gebühren soll auch eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge unter anderem nach Einkommen eingeführt werden.