Kläger in Missbrauchsverfahren in Chile zeigen Härte

Vergleich ausgeschlossen

Die Kläger in einem Schadensersatzverfahren gegen die chilenische katholische Kirche wegen sexuellen Missbrauchs haben einen Vergleich ausgeschlossen. Sie stünden nicht dafür zur Verfügung.

Protestaktion zum Missbrauchsskandal in Chile / © Francisco Castillo (dpa)
Protestaktion zum Missbrauchsskandal in Chile / © Francisco Castillo ( dpa )

Sie seien nicht bereit "das Ansehen von vertuschenden Kardinälen für nichts weißzuwaschen", erklärte Jose Andres Murillo stellvertretend für seine Mitkläger Juan Carlos Cruz und James Hamilton am Mittwoch per Twitter.

In dem Prozess geht es um die Forderung von umgerechnet 572.000 Euro gegen das Erzbistum Santiago. Anlass sind sexuelle Vergehen durch den Priester Fernando Karadima (88), der im Mittelpunkt des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche Chiles steht. Karadima wurde inzwischen von Papst Franziskus in den Laienstand zurückversetzt.

Murillo verlangte eine Anerkennung der Schuld und Übernahme der Verantwortung, eine Vergebungsbitte und Wiedergutmachung. Es gebe keine "lauwarmen Schlichtungen", so Murillo. Der Anwalt der drei Kläger, Juan Pablo Hermosilla, erklärte laut der chilenischen Zeitung "El Mercurio" (Mittwoch), am jetzigen Punkt seien die Möglichkeiten eines Vergleichs mit dem Erzbistum erschöpft. Mehrere Versuche während des Verfahrens seien "an der Verbohrtheit und Arroganz der Kirche gescheitert".

Die Kläger werfen sowohl dem von 1998 bis 2010 als Erzbischof von Santiago amtierenden Kardinal Francisco Errazuriz als auch dessen Nachfolger Kardinal Ricardo Ezzati vor, eine kirchliche und zivile Strafverfolgung Karadimas bewusst verhindert zu haben. Wiederholt nannten sie die beiden Kardinäle "Kriminelle".


Quelle:
KNA