US-Bischöfe fechten längere Verjährungsfristen bei Missbrauch an

Klagen vor Staatsgerichten in Kalifornien

Die Erzbischöfe von Los Angeles und San Francisco​ fechten es mit an: Mehrere katholische Bischöfe im US-Bundesstaat Kalifornien gehen gegen ein Gesetz vor, das die Verjährungsfrist in Fällen sexualisierter Gewalt um Jahrzehnte verlängert.

Figur der Justitia / © r.classen (shutterstock)

In Klagen vor Staatsgerichten im Süden und Norden Kaliforniens verlangen die Bischöfe, das seit Januar 2020 geltende Gesetz zu verwerfen. Demnach können Missbrauchsopfer Zivilklagen bis zum Erreichen des 40. Lebensjahrs einreichen, oder bis fünf Jahre, nachdem ihnen die erlittene Tat bewusst wurde. Vor Inkrafttreten des sogenannten "Assembly Bill 218" waren zivilrechtliche Ansprüche von Opfern nur bis zum Alter von 26 Jahren möglich.

Die Bischöfe halten das Gesetz für verfassungswidrig und argumentieren, während der langen Verjährungsfrist könnten "Zeugen verstorben, Erinnerungen verblasst und Dokumente verloren gegangen" sein. Dies beeinträchtige die Fähigkeit von Angeklagten, sich zu verteidigen.

Mehr als eine Milliarde US-Dollar Entschädigungen

Das Gesetz wird von den Erzbischöfen von Los Angeles und San Francisco, Jose Gomez und Salvatore Cordileone, sowie sieben weiteren Bischöfen angefochten. Die Diözesen San Diego und San Bernardino haben sich dem Antrag nicht angeschlossen. Die katholischen Diözesen Kaliforniens haben inzwischen mehr als eine Milliarde US-Dollar Entschädigungen an Missbrauchsopfer gezahlt.


Jose Horacio Gomez Velasco, Erzbischof von Los Angeles / © Bob Roller/CNS photo (KNA)
Jose Horacio Gomez Velasco, Erzbischof von Los Angeles / © Bob Roller/CNS photo ( KNA )

Salvatore J. Cordileone / © Bob Roller/CNS photo (KNA)
Salvatore J. Cordileone / © Bob Roller/CNS photo ( KNA )
Quelle:
KNA