Papst Franziskus weise in seinen Ausführungen zum am Montag veröffentlichten Erlass "Spiritus Domini" (Der Geist des Herrn) ausdrücklich darauf hin, dass die Ämter auch zur Verkündigung und Katechese befähigten, sagte der promovierte Kirchenrechtler am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). In Deutschland könnten die Ämter nun zunächst den Gottesdienstbeauftragten und den Frauen in den pastoralen Diensten übertragen werden.
Schick erklärte weiter, dass in Deutschland Lektorat und Akolythat vor allem den künftigen Diakonen und Priestern übertragen worden seien. Man habe keine unnötigen Unterschiede zwischen Männern und Frauen unter den Laien machen wollen, so der Erzbischof. So seien sie lediglich als Gottesdienstbeauftragte oder Pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Sendungsfeiern mit den gleichen Aufgaben beauftragt worden, ohne dass sie offiziell die Dienste des Lektorats und Akolythats empfingen. "Quasi ein Ersatz oder Ausweichen!"
Kanon 230 § 1 des kirchlichen Gesetzbuchs geändert
Franziskus hatte mit dem neuen Erlass Kanon 230 § 1 des kirchlichen Gesetzbuchs geändert. Demnach können nun getaufte Laien, die das entsprechende Alter und die Fähigkeit haben, mit "dem festgelegten liturgischen Ritus dauerhaft in den Diensten der Lektoren und Akolythen eingesetzt werden". Allerdings ist damit "nicht das Recht auf Unterhalt oder Vergütung vonseiten der Kirche" verbunden. Die Voraussetzungen im Einzelnen regelt die jeweilige Bischofskonferenz.
Schon bisher konnten Frauen wie nichtgeweihte Männer mittels einer zeitlich begrenzten Beauftragung die Aufgabe eines Lektors und Kantors übernehmen. Wo nötig, konnten männliche wie weibliche Laien auch liturgische Gebete leiten, die Taufe spenden und Kommunion austeilen. Neu ist nun, dass diese Dienste mit einer offiziellen Beauftragung zum Lektor oder Akolythen verbunden sind.
Beide Aufgaben gehörten früher zu den sogenannten niederen Weihen und waren Zwischenstationen auf dem Weg zur Diakonen- und Priesterweihe.
Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden diese Ämter 1972 vom Weiheamt (Diakon, Priester, Bischof) getrennt, aber weiterhin nur Männern übertragen.