Der Leiter des Katholischen Büros Erfurt, Claudio Kullmann, äußerte sich überrascht darüber, dass sich Ramelow "zu Fragen des Religionsverfassungsrechts äußert, die gar nicht in Thüringen beantwortet werden können, sondern nur auf der Bundesebene".
Kultursteuer statt Kirchensteuer
Der Ministerpräsident (Linke) hatte sich in einem Interview für die Einführung einer "Kultursteuer" für jeden Steuerzahler anstelle der Kirchensteuer, für eine Beendigung der historisch begründeten Staatsleistungen an die Kirchen sowie eine Reform des besonderen kirchlichen Arbeitsrechts ausgesprochen.
Kullmann erklärte, dass Ramelow mit seinem Vorschlag einer Kultursteuer "zwei Dritteln der Thüringerinnen und Thüringer eine neue Abgabe zumutet, die sie bislang nicht zahlen müssen". Die Kirchensteuer sei dagegen ein Mitgliedsbeitrag, betonte der Ordinariatsrat, "und das sollte auch so bleiben. Wer nicht in einer Kirche ist, zahlt auch nichts."
Sehr skeptisch zeigte sich Kullmann auch über die Erwartung, "dass wir mit einer Kultursteuer die Finanzierung der muslimischen Gemeinden verbessern können". Die Integration von Muslimen in das deutsche Religionsverfassungsrecht entscheide sich nicht in erster Linie am Geld.
Komplexes Thema Staatsleistungen
Das Thema Staatsleistungen sei sehr komplex, räumte der landespolitische Vertreter der Bistümer Erfurt, Dresden-Meißen und Fulda ein. Es sei kein Zufall, dass der Gesetzgeber dieses Thema seit 100 Jahren "nicht angepackt hat". Die Kirchen hätten ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert, "an einer guten Lösung mitzuarbeiten". Allerdings müsse der Bund mit einem Rahmengesetz dafür eine Grundlage schaffen.
Das kirchliche Arbeitsrecht mit seinem Konzept der auf dem gemeinsamen Glauben basierenden Dienstgemeinschaft habe sich insgesamt bewährt, so Kullmann weiter. Es sei ein wesentlicher Faktor dabei, den besonderen Charakter der kirchlichen Einrichtungen zu prägen. Dies wüssten an konfessionellen Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten und Pflegeheimen "auch Nichtchristen sehr zu schätzen".
Zwar müssten sich die Kirchen an diesem Anspruch "auch juristisch" immer wieder messen lassen. Aber die Grundrichtung sei nach wie vor die richtige, "und sie ist zurecht vom Grundgesetz garantiert", betonte der Ordinariatsrat.