Koalition einigt sich auf Verbot von Kinderehen

Grundsätzlich nur über 18?

Nach Monate langem Streit hat sich die Regierungskoalition auf ein Gesetz gegen Kinderehen geeinigt. Ehen von Unter-16-Jährigen sollen auch rückwirkend ungültig sein, Auslandsehen von 16-17-Jährigen sollen ebenfalls aufgelöst werden.

Kinderehe: Aissata (17) wurde im Alter von 14 Jahren mit ihrem Vergewaltiger vermählt. / © Odile Jolys (epd)
Kinderehe: Aissata (17) wurde im Alter von 14 Jahren mit ihrem Vergewaltiger vermählt. / © Odile Jolys ( epd )

Wie eine Sprecherin der SPD-Fraktion am Dienstag in Berlin bestätigte, verständigten sich die Fraktionschefs Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD) sowie die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, darauf, den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) jetzt zügig umzusetzen. Geplant ist demnach, dass künftig alle Ehen von Personen unter 16 Jahren "nichtig" sein sollen. Dabei soll der Zeitpunkt der Eheschließung entscheidend sein. Beispiel: Wird ein 14-jähriges Mädchen etwa mit einem 18-jährigen Mann verheiratet, wird dies so behandelt, als ob die Ehe nicht geschlossen wurde. Dies soll auch für bereits im Ausland eingegangene Ehen gelten.

Nach den Vorstellungen der Union sollen die Jugendämter verpflichtet werden, bei Familiengerichten zu beantragen, Auslandskinderehen in der Altersgruppe der 16- bis 18-Jährigen "aufzuheben". Der Entwurf des Justizministeriums sieht aus verfassungsrechtlichen Gründen vor, Ausnahmen für besondere Härtefälle zuzulassen. Außerdem ist vorgesehen, die Ehemündigkeit prinzipiell auf 18 Jahre anzuheben. Nach bisher geltender Rechtslage sollen Ehen nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden, also auch erst ab 18 Jahren.

Ausnahmen zurzeit noch möglich

Ausnahmen sind allerdings möglich, wenn ein Partner volljährig und der andere mindestens 16 Jahre alt ist und ein Gericht zustimmt. Die neue Regelung soll so schnell wie möglich in die Ressortabstimmung gehen und dann vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Anschließend wird der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Die Fraktionen können im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen erreichen.

Fünf Monate lang herrschte beim Thema Kinderehen Stillstand in der Koalition. Minister Maas hatte im vergangenen November einen Gesetzentwurf für ein Verbot solcher Ehen vorgelegt und dazu seine eigene Fraktion sowie die Unionsfraktion um Stellungnahmen gebeten.

Bis Juli 2016 waren laut Unionsfraktion 1.475 verheiratete Schutzsuchende unter 18 Jahren nach Deutschland gekommen, darunter 361 Kinder unter 14 Jahren.


Quelle:
KNA