"Die Sorge vor Klagen wird dazu führen, dass Sorgfalts- und Aufsichtspflichten noch ernster genommen werden, insoweit wirkt das Urteil präventiv", sagte der Jurist, der dem Deutschen Ethikrat angehört, dem Evangelischer Pressedienst (epd) am Dienstag.
Wegen des langjährigen sexuellen Missbrauchs durch einen katholischen Priester muss das Erzbistum Köln einem Betroffenen ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro zahlen. Obwohl der Täter verstorben und die Taten verjährt sind, hatte der Anwalt des Betroffenen das Erzbistum mit Verweis auf die sogenannten Amtshaftung der Kirche als öffentlich-rechtliche Institution verwiesen.
Rixen sagte dem epd, er gehe er davon aus, "dass das Urteil für viele Betroffene eine Ermutigung ist, Klagen gegen andere Bistümer anzustrengen". Der Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität Köln bezeichnete die Entscheidung des Kölner Landgerichts als "Meilenstein".
Nicht mit Almosen freikaufen
Es mache klar, "dass sich die katholische Kirche nicht mit Almosen freikaufen kann", sagte Rixen, der auch Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ist. Das bisherige katholische System der sogenannten Anerkennungsleistungen sei "am Ende".
Diese Leistungen werden bisher von der katholischen Kirche freiwillig an Missbrauchsbetroffene gezahlt, in der Regel sind es zwischen 1.000 und 50.000 Euro.
Der Kläger hatte ursprünglich eine Summe von rund 800.000 Euro gefordert. Rixen sagte, die nun gerichtlich festgelegte Zahlung von 300.000 sei "ein erster Schritt zu mehr Gerechtigkeit für die Betroffenen, aber da ist noch Luft nach oben."
Nächste Etappe: Bundesgerichtshof
Das Gericht habe sich offenbar an die gängige Interpretation des Gesetzes gehalten und sei insoweit schon sehr weit gegangen. Den Weg zu höheren Zahlungen werde wohl erst der Bundesgerichtshof durch eine Neuauslegung des Gesetzes freiräumen können.
Bei der Auslegung des Gesetzes sollten die Folgen noch stärker berücksichtigt werden, "mit denen Betroffene sexualisierter Gewalt oft ein Leben lang fertig werden müssen", betonte der Jurist.
Neben Entschädigung sei auch die Aufarbeitung wichtig, sagte Rixen dem epd. Dabei gehe es vor allem um die Frage, warum eine Institution versagt und Täter geschützt habe. "Da geht es letztlich um die dunklen Seiten des Selbstverständnisses. Solange die nicht zum Thema werden, sind Präventionsmaßnahmen nur Fassade", mahnte er.