Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse

 (DR)

Mit der Konstitution "Immensa Aeterni Dei” vom 22. Januar 1588 setzte Papst Sixtus V. die "Heilige Ritenkongregation” ein, die die Aufgabe wahrnehmen sollte, Normen für die Ausübung des Gottesdienstes aufzustellen und die Heiligsprechungsprozesse durchzuführen. Papst Paul VI. teilte mit der Apostolischen Konstitution "Sacra Rituum Congregatio” vom 8. Mai 1969 die bisherige Ritenkongregation in zwei eigenständige Dikasterien auf, eines mit der Zuständigkeit für den Gottesdienst und ein anderes mit der Verantwortung für die Heiligsprechungen.

Die Tätigkeit der Heiligsprechungskongregation steht ganz im Dienst am Petrusamt; nach den vom kirchlichen Recht geforderten Vorarbeiten im Verfahren kann der Heilige Vater deren Ergebnisse bestätigen und mit den Selig- und Heiligsprechungen, die er jedes Jahr vornimmt, einer Ortskirche bzw. der Gesamtkirche neue herausragende Beispiele christlicher Heiligkeit vorstellen. (www.vatican.va)