Kopftuchverbot an deutschen Grundschulen wäre wohl verfassungswidrig

 (DR)

In Deutschland gibt es kein generelles Verbot für muslimische Schülerinnen, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wäre ein solches wohl auch grundgesetzwidrig. Der Fachbereich "Verfassung und Verwaltung" beschäftigte sich im Januar 2017 ausführlich mit der Frage, ob ein Verbot überhaupt möglich wäre. Mehrere im Grundgesetz verankerte Schutzbereiche wären demnach betroffen: Auf der einen Seite haben die Mädchen ein Recht auf Glaubensfreiheit. Zudem dürfen Eltern die Erziehung ihrer Kinder in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht bestimmen. Dem gegenüber steht das Recht des Staates, den Unterricht inhaltlich und didaktisch zu gestalten.

Mit Verweis auf das Bundesverfassungsgericht kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen wohl nicht gerechtfertigt ist.

Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten 2015 mit Blick auf muslimische Lehrerinnen entschieden, dass eine abstrakte Gefährdung des Schulfriedens für ein pauschales Kopftuchverbot nicht ausreiche. Es müsse vielmehr "eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität" bestehen. Das könne nur im Einzelfall für bestimmte Schulen oder Schulbezirke gelten - aber nicht allgemein. (dpa)