Kostenerstattung für künstliche Befruchtung weiter nur für Ehepaare

Bundesverfassungsgericht stärkt Bedeutung der Ehe

Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen bei einer künstlichen Befruchtung darf auf Ehepaare beschränkt bleiben. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Die geltende Regelung, die unverheiratete Paare von solchen Kassenleistungen ausschließt, verstoße nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.

 (DR)

Nach der geltenden Regelung im Sozialgesetzbuch müssen leistungsberechtigte Personen miteinander verheiratet sein, wobei Frauen nicht älter als 40 und Männer nicht älter als 50 Jahre sein dürfen. Die Krankenkasse trägt dann die Hälfte der Kosten einer künstlichen Befruchtung. Nichteheliche Partner müssen damit weiterhin die gesamten Kosten für eine künstliche Befruchtung tragen. Diese finanzielle Benachteiligung sei gerechtfertigt, weil medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nicht als Krankheitsbehandlung angesehen würden, heißt es im Urteil.

Die Ehe werde vom Gesetzgeber als besonders geeignet angesehen, die mit einer künstlichen Befruchtung verbundenen Belastungen und Risiken gemeinsam zu bewältigen, betonte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. Der Gesetzgeber habe die Ehe auch wegen ihres besonderen rechtlichen Rahmens als eine Lebensbasis für ein Kind betrachten dürfen, "die den Kindeswohlbelangen mehr Rechnung trägt als eine nichteheliche Partnerschaft".

Der verfassungsrechtlich garantierte Schutz von Ehe und Familie verpflichte den Gesetzgeber nicht dazu, die Entstehung einer Familie durch eine künstliche Befruchtung mit den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zu fördern. Es wäre dem Gesetzgeber allerdings "nicht verwehrt", auch nichtehelichen Partnern den Weg einer Finanzierung der künstlichen Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung zu öffnen.

Weltweit über 3 Millionen Kinder durch künstliche Befruchtung gezeugt
Die Reagenzglasbefruchtung, auch kurz als IVF oder künstliche Befruchtung bezeichnet, wird seit 1978 in der Behandlung des unerfüllten Kinderwunsches eingesetzt. Seitdem sind weltweit 3 Millionen Kinder mit Hilfe der künstlichen Befruchtung entstanden.


Der Katechismus der katholischen Kirche beurteilt die künstliche Befruchtung auch weiterhin als "unsittlich, weil sie die Zeugung von dem Akt trennen, bei dem sich die Gatten einander hingeben, und so eine Herrschaft der Technik über den Ursprung und die Bestimmung der menschlichen Person errichten. Die Techniken der heterologen künstlichen Insemination und Befruchtung, bei denen eine dritte Person außer dem Ehepaar eingeschaltet wird, verletzen außerdem das Recht des Kindes, von einem Vater und einer Mutter abzustammen, die es kennt, die miteinander ehelich verbunden sind und
die das ausschließliche Recht haben, dass der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird."