Bei Abtreibungen handle es sich sowohl nach christlicher als auch nach rechtlicher Auffassung "nicht um ein legitimes Gut, sondern um ein in den meisten Fällen rechtswidriges Verfahren, das lediglich straffrei bleibt" und nur in Ausnahmefällen legal sei, schreiben sie in einem Gastbeitrag für die "Welt" (Dienstag online).
Oberflächliche Versorgungsmentalität
Verfasst wurde der Beitrag von den Theologinnen Katharina Westerhorstmann und Marianne Schlosser, der Religionsphilosophin Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz und der Journalistin Dorothea Schmidt, die für die Initiative Maria 1.0 am Synodalen Weg teilnimmt.
Aus ethisch-theologischer Sicht gehörten Abtreibungen zudem zu den Handlungen, "die nicht nur zu kritisieren sind, sondern die immer Unrecht bleiben, selbst wenn diesem Unrecht in Einzelfällen nachvollziehbare Motive zugrunde liegen können", heißt es weiter. Auch das Argument für eine Bewertung des Abbruchs "als geringeres Übel" gegenüber Einschränkungen und eventuellen psychischen Herausforderungen der Frau genüge nicht, da es voraussetze, "die Tötung eines Kindes könnte ein geringeres Übel darstellen als ein Leben mit dem Kind, selbst in prekären Verhältnissen."
Insbesondere die von der ZdK-Präsidentin eingebrachte Forderung, sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht werden könne, sehen die Autorinnen kritisch. Diese basiere "auf dem Gedanken einer bloß oberflächlichen Versorgungsmentalität", heißt es: "Flächendeckend verteilt werden im ethischen Sinne kann nur ein Gut, das der Gerechtigkeit entspricht und damit dem Guten."
Schutz von Ungeborenen sollte Herzensanliegen sein
Der unbedingte Schutz von Minderjährigen und vulnerablen Erwachsenen - etwa vor sexualisierter Gewalt - müsse immer und unbedingt gewährleistet sein, heißt es weiter. Dies habe sich auch der Synodale Weg zur Aufgabe gemacht. "Der Schutz von ungeborenen Kindern, die auf die Loyalität und Solidarität ihrer Mütter unbedingt angewiesen sind, sollte ein ebensolches Herzensanliegen sein", fügen die Autorinnen hinzu. Dazu brauche es etwa einen flächendeckenden Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für schwangere Frauen.
Vor knapp zwei Wochen hatte sich Stetter-Karp in einem Gastbeitrag für die "Zeit"-Beilage "Christ und Welt" entschieden gegen Forderungen aus der Politik nach einer weiteren Liberalisierung der Abtreibung in Deutschland gewandt: "Paragraf 218a darf unter keinen Umständen in seiner Substanz angetastet werden." Danach ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Frau sich zuvor beraten lassen - mindestens drei Tage vor dem Abbruch.
Zugleich hatte die Präsidentin des katholischen Laiengremiums erklärt, für eine freie und ergebnisoffene Entscheidung schwangerer Frauen sei "sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird". Insbesondere im ländlichen Raum sei das derzeit aber nicht der Fall. Außerdem hatte sie betont, dass ein Schwangerschaftsabbruch aus Sicht des ZdK nicht als reguläre medizinische Dienstleistung betrachtet werden dürfe.