Mütter und Väter von Frühchen sollen künftig länger Elterngeld bekommen. Der Bundestag hat eine entsprechende Reform beschlossen. Sie sieht vor, dass für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen, ein zusätzlicher Monat Elterngeld gezahlt wird. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, werden zwei zusätzliche Monate gewährt, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate, wie Familienministerin Franziska Giffey (SPD) in ihrer Rede sagte.
Zusätzlich werden die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs ausgeweitet. Die wöchentlich erlaubte Arbeitszeit während des Elterngeldbezuges erhöht sich von 30 auf 32 Stunden und die Vorgaben für den sogenannten Partnerschaftsbonus, wenn beide Elternteile in Teilzeit sind, werden gelockert.
Zur Finanzierung dieser Änderungen sollen Spitzenverdienerpaare mit mehr als 300 000 Euro Einkommen künftig kein Elterngeld mehr bekommen. Die Grenze lag bisher bei 500 000 Euro. Die Reform muss noch durch den Bundesrat. Geplant ist ein Inkrafttreten im September dieses Jahres.
Elterngeld zählt zu den wichtigsten staatlichen Familienleistungen. Mehr als sieben Milliarden Euro werden dafür pro Jahr ausgegeben. Die Leistung erhalten Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat - abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. (dpa/29.01.2021)