"Es gibt immer noch Vertreter in der Kirche, die den Mantel des Schweigens immer noch nicht in den Mülleimer der Geschichte geworfen haben", sagte er am Dienstag im Sender WDR 5. Katholische und evangelische Kirche seien aber sehr bemüht, sexuellen Missbrauch im kirchlichen Raum zu verhindern.
Der Beauftragte lobte, dass beide Konfessionen eine ganze Reihe wichtiger Entscheidungen zur Aufklärung getroffen hätten. Die im Herbst 2018 veröffentlichte Missbrauchsstudie der katholischen Kirche habe eine sehr positive starke Dynamik entfaltet. Der Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland in Bad Neuenahr liege ein "sehr fundiertes Kirchengesetz gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" zur Verabschiedung vor.
Positiv würdigte Rörig, dass beide Kirchen Beiräte mit Betroffenen berufen haben. Sie hätten verstanden, dass eine Aufarbeitung der scheußlichen Verbrechen ohne Opfer nicht möglich sei. Im Januar 2010 wurden die Missbrauchsfälle in der Kirche publik.
Forderung nach Struktur und Aufklärung
Rörig forderte die Kirchen auf, Strukturen der Aufklärung zu schaffen. Unabhängige Aufarbeitungskommissionen müssten das Mandat bekommen, das Ausmaß von Missbrauch in den Landeskirchen und Diözesen festzustellen. Betroffene müssten das Recht auf Akteneinsicht erhalten. Rörig und der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, haben sich bereits auf Eckpunkte für die Aufarbeitung von Missbrauch geeinigt. Das entsprechende Papier liegt den Bischöfen vor.
Zudem ist es laut Rörig die Verpflichtung der beiden Kirchen, mit Blick auf Entschädigungen schnell zu Entscheidungen zu kommen. Eine Arbeitsgruppe der katholischen Kirche unter Beteiligung von Missbrauchsopfern habe "sehr deutliche Vorschläge» unterbreitet. In den nächsten Wochen werde es sehr spannend, wie in dieser Frage der innerkirchliche Klärungsprozess vorankomme.
Bislang zahlt die katholische Kirche Betroffenen zur "Anerkennung zugefügten Leids" jeweils rund 5.000 Euro, in Einzelfällen auch mehr. Die Arbeitsgruppe plädiert für eine pauschale Entschädigung von rund 300.000 Euro pro Fall oder eine nach Schwere des Missbrauchs gestaffelte Zahlung zwischen 40.000 und 400.000 Euro. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte sich bei ihrer Synode im November gegen Entschädigungszahlungen ausgesprochen.