Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen

 (DR)

Die Landessynode setzt sich aus der Kirchenleitung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und evangelisch-theologischen Fakultäten zusammen. Sie beschließt u. a. die Kirchengesetze, den Haushalt der Landeskirche sowie grundlegende Finanzregelungen, die auch die Kirchenkreise und Gemeindenbetreffen. Sie berät wichtige theologische und kirchenpolitische Themen. Und sie wählt den oder die Präses und die anderen Mitglieder der Kirchenleitung. Die Kirchenkreise mit ihren Kreissynoden können Anträge an die Landessynode stellen.

Die Landessynode wird alle vier Jahre neu gebildet - nach den Wahlen zu den Presbyterien und der Neukonstituierung der Kreissynoden. Die Landessynode wird von der oder dem Präses geleitet. (Evangelische Kirche von Westfalen)