Ancilla Röttger (68), Ordensfrau und Vorsteherin der Klarissen in Münster, warnt vor falschen Erwartungen bei einem Eintritt in eine Ordensgemeinschaft wie die der Klarissen. Es gebe durchaus Frauen, "die das Kloster mit einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung verwechseln".
Gesundheitszustand wird geprüft
"Es gibt sogar Ärzte, die psychisch labilen Frauen raten, so eine abgeschlossene Klosterwelt aufzusuchen", sagte die Ordensschwester am Montag im Interview des Portals katholisch.de. Der Gesundheitszustand einer Bewerberin werde jedoch vor deren Aufnahme "sehr genau geprüft".
Darüber hinaus müssten Bewerberinnen charakterlich für ein klösterliches Leben geeignet sein, gemeinschaftsfähig und "fest verankert in ihrem Glauben", so die Klarissin. Sie merke schnell, ob eine Frau dafür geschaffen sei. Dies gelte auch umgekehrt: "Bei uns entdeckt man relativ rasch, ob man für ein Leben in Stille und Einkehr geeignet ist oder nicht."
Nachbesserung bei Papst-Instruktion
Die Äbtissin der Klarissen wünscht sich Nachbesserungen an der päpstlichen Instruktion "Cor orans" (Das betende Herz). In den Regelungen aus dem vergangenen Frühjahr sei die Ausbildungszeit für kontemplative Ordensgemeinschaften von sechs auf neun Jahre ausgedehnt worden. "Das ist zu lange", sagte die Ordensschwester am Montag im Interview des Portals katholisch.de.
"Wenn bei uns eine 40-Jährige eintritt, geht sie nach der ewigen Profess schon am Rollator spazieren, bevor sie sich aktiv in die Gemeinschaft einbringen kann." Zudem entdeckten Interessierte "relativ rasch", ob sie für das zurückgezogene Leben geeignet seien.
Künftig 15 freie Tage für Nonnen
Die Klarissen gehören zu den bekanntesten kontemplativen Frauenorden. Sie leben streng abgeschirmt von der Außenwelt in ihren Klöstern, die sie nur ausnahmsweise verlassen dürfen. Das päpstliche Schreiben gebe dem Konvent indes "die Freiheit, uns für eine Klausurform zu entscheiden, die zu unserer speziellen Sendung hier am Dom passt", erklärte die Äbtissin.
So könne sich eine Nonne künftig 15 statt der bisherigen sieben Tage außerhalb des Klosters aufhalten. Zudem wurden die Befugnisse der Ordensoberinnen durch "Cor orans" in manchen Punkten gestärkt und teils männlichen Ordensoberen angeglichen.