Dazu zählt auch das Erbrecht oder das Ehegattensplitting. In mehreren Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte homosexueller Paare gestärkt. Anders als in Dänemark oder den Niederlanden gibt es im Vergleich zur heterosexuellen Ehe aber noch immer noch Benachteiligungen, etwa beim Adoptionsrecht. Nach einer Entscheidung der Bundesverfassungsrichter von 2013 dürfen Homosexuelle in einer Lebenspartnerschaft zwar auch Adoptivkinder des Partners adoptieren. Die gemeinsame Adoption eines Kindes ist jedoch nach wie vor nicht möglich.
Lebenspartnerschaften und die Rechte homosexueller Paare
Unterhaltsrecht, Erbrecht, Ehegattensplitting
Homosexuelle Paare in Deutschland können ihre Lebenspartnerschaft seit 2001 offiziell eintragen lassen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat eine Gleichstellung in vielen Bereichen bewirkt, zum Beispiel bei Unterhaltspflicht.
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