Leiter katholischer Kita ordnet Masern-Impfpflicht ein

"Es ist noch nicht optimal"

Die vor gut zweieinhalb Jahren eingeführte Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita-Kinder bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen betroffener Familien zurück. Wie kommt diese Entscheidung bei einer Kita-Leitung an?

Ein Kind wird geimpft / © Inside Creative House (shutterstock)
Ein Kind wird geimpft / © Inside Creative House ( shutterstock )

DOMRADIO.DE: Es gab nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor zweieinhalb Jahren einen Aufschrei unter Ihren Kolleginnen und Kollegen, was bei dem Fachkräftemangel und genug anderer Bürokratie sonst noch alles zu leisten sei. Hat sich das mit der Impfkontrolle inzwischen eingespielt?

Günther Olbert (Kita-Leitung St. Remigius Fürstenbergstraße Leverkusen-Opladen): Ich kann schon sagen, dass sich das bei den Kolleginnen und Kollegen der Leitungsrunden hier in Leverkusen eingespielt hat. Es ist aber noch nicht optimal.

DOMRADIO.DE: Wie läuft das ab, wenn ein Kind neu aufgenommen wird?

Olbert: Die Familien kommen zur Anmeldung in die Kita. Bei den Anmeldegesprächen werden sie schon darüber informiert. Wenn dann im jeweiligen Aufnahmejahr ein Platzangebot stattfinden kann, muss man sozusagen "Butter bei die Fische geben" und die Eltern ganz klar noch einmal darauf hinweisen, dass es keine Aufnahme ohne Impfbescheinigung oder Masernschutzimpfung gibt.

Impfpass mit eingetragener Masern-Impfung / © Tom Weller (dpa)
Impfpass mit eingetragener Masern-Impfung / © Tom Weller ( dpa )

DOMRADIO.DE: Sie bekommen dann das gelbe Impfheft vorgelegt und müssen sich die richtige Impfung raussuchen?

Olbert: Genauso sieht das aus. Dann muss auch eingescannt oder dokumentiert werden, dass diese Bescheinigung vorgelegen hat.

DOMRADIO.DE: Kennen Sie Fälle, bei denen sich Eltern gegen die Pflichtimpfung wehren?

Olbert: In den zwei vergangenen Jahren sind mir in meinem Haus nur zwei Fälle bekannt, die ich auch selber hatte, wo die Eltern den Platz dann auch nicht genommen haben.

DOMRADIO.DE: Wie müssen Sie mit den Kindern der Impfskeptiker umgehen? Das Argument des Anspruchs auf einen Kitaplatz zählt ja nicht.

Olbert: Genau. Da bekommen wir auch über den Fachverband, über den Diözesan-Caritasverband entsprechende Informationen, wie wir damit umzugehen haben. Im Zweifelsfall kann dann erst einmal keine Platzvergabe stattfinden, weil dann Daten an das Gesundheitsamt weitergegeben werden müssen.

DOMRADIO.DE: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Impfpflicht bekräftigt. Aus Ihrer Sicht eine gute Entscheidung?

Olbert: Aus Sicht einer öffentlichen Einrichtung, wie Kindertageseinrichtungen oder Gemeinschaftseinrichtungen generell es sind, macht dieses Urteil sicherlich Sinn.

Das Interview führte Tobias Fricke.

Verfassungsgericht sieht Masern-Impfpflicht durch Grundgesetz gedeckt

Die Masern-Impfpflicht in Deutschland kann weiter bestehen bleiben. Sie verstößt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Der Erste Senat entschied am Donnerstag, dass die Impfpflicht aber nur gilt, wenn es sich – wie derzeit in Deutschland üblich – um Kombinationsimpfstoffe handelt, die keine weiteren Impfstoffkomponenten enthalten als die gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken. Geklagt hatten vier Eltern und ihre Kinder. Sie machten unverhältnismäßige Eingriffe in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit geltend.

Impfung gegen Masern / © Rouelle Umali (dpa)
Impfung gegen Masern / © Rouelle Umali ( dpa )
Quelle:
DR