Limburger Domkapitel sucht nach Kandidaten für Bischofsamt

Vorschläge erbeten

Das Limburger Domkapitel ist darum bemüht, eine Liste von Kandidaten für das Amt des Bischofs von Limburg zu erstellen, und bittet um Anregungen aus dem Bistum. Domdekan Geis hofft auf eine Ernennung bis Sommer 2016.

Limburger Bischofshaus / © Harald Oppitz (KNA)

Domdekan Günther Geis, der dem Kapitel vorsteht, bat jetzt die Mitglieder des ehemaligen Priesterrats, des Diözesansynodalrats und der Plenarkonferenz des Bistums Limburg in einem Brief darum, bis zum 2. Oktober drei Herausforderungen zu benennen, die auf einen künftigen Bischof zukommen, und begründete Namensvorschläge einzubringen. Das teilte die Pressestelle des Bistums am Montag mit.

Nach Amtsverzicht von Tebartz-van Elst

Der Limburger Bischofsstuhl ist seit dem 26. März 2014 nicht besetzt. Damals hatte Papst Franziskus den Amtsverzicht von Franz-Peter Tebartz-van Elst angenommen, Weihbischof Manfred Grothe zum Apostolischen Administrator für das Bistum Limburg ernannt und ihn mit der übergangsweisen Leitung betraut. Neben einer von vielen als autoritär empfundenen Amtsführung hatten eine Empörungswelle über die Baukosten des Bischofshauses auf dem Domberg zu Limburg in Höhe von rund 31 Millionen Euro und die Verschleierung dieser Kosten entscheidend zum Rücktritt von Tebartz-van Elst beigetragen.

In seinem Brief an die Mitglieder der diözesanen Gremien erklärt Domdekan Geis: "Wir bitten um Beratung aus dem Bistum, weil wir als Kapitel gut vorbereitet sein wollen, wenn das förmliche Verfahren eröffnet wird und die Wahl eines neuen Bischofs bevorsteht." Wie kürzlich Grothe nach Gesprächen in Rom, so äußert auch Geis die Hoffnung, dass ein neuer Bischof bis zum Sommer nächsten Jahres vom Domkapitel gewählt und vom Papst ernannt sein könnte. Er betont, die Aufarbeitung der belastenden Vorkommnisse der vergangenen Jahre sei gut vorangekommen, der Blick gehe eindeutig nach vorne und die Bereitschaft zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit einem neuen Bischof sei gegeben. Ausdrücklich weist Geis darauf hin, dass es sich bei der Vorschlagsliste des Domkapitels um eine unter anderen handele.

Das Bistum Limburg erläuterte, gemäß dem Preußenkonkordat von 1929 habe das Domkapitel das Recht und die Pflicht, beim Heiligen Stuhl eine Liste mit den Namen geeigneter Kandidaten einzureichen. Gegen Ende des Verfahrens schicke die römische Bischofskongregation eine Dreierliste nach Limburg, aus der das sieben Mitglieder zählende Domkapitel den neuen Bischof wähle.