Luxemburgs Ministerpräsident tauscht sich mit Papst aus

"Herzliches Gespräch"

Luxemburgs Ministerpräsident Xavier Bettel hat Papst Franziskus getroffen. In dem "herzlichen Gespräch" ging es um die Beziehungen zwischen Kirche und Staat, den Krieg in der Ukraine und die Migrationskrise und Flüchtlingshilfe.

Xavier Bettel, Ministerpräsident von Luxemburg, und Papst Franziskus, im Vatikan / © Vatican Media/Romano Siciliani/ (KNA)
Xavier Bettel, Ministerpräsident von Luxemburg, und Papst Franziskus, im Vatikan / © Vatican Media/Romano Siciliani/ ( KNA )

Außer mit Franziskus sprach Bettel auch mit Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sowie dem vatikanischen Außenbeauftragten, Erzbischof Paul Gallagher, teilte der Vatikan am Samstag mit.

Der 49-jährige Regierungschef bedankte sich im Anschluss auf Twitter für das Treffen und den unermüdlichen Einsatz des Papstes "für soziale Gerechtigkeit überall und für sein Engagement bei der Bewältigung der Klimakrise". Auf einem dazu geposteten Foto stehen die beiden lachend im Apostolischen Palast. Bettels Ehemann ist nicht zu sehen.

Bettel war zuletzt 2015 zu Besuch im Vatikan. Damals hatte er sich mit dem Papst vorrangig über die Flüchtlingsfrage unterhalten. Luxemburg hatte im zweiten Halbjahr 2015 die EU-Ratspräsidentschaft inne.

Seit 2013 Ministerpräsident von Luxemburg

Der studierte Rechtswissenschaftler Bettel ist seit Dezember 2013 Ministerpräsident des katholisch geprägten Großherzogtums Luxemburg. In einem mehrjährigen Prozess stieß seine Regierung eine stärkere Trennung des Staat-Kirche-Verhältnisses an. Vermittler und Krisenmanager war dabei der Luxemburger Erzbischof, Kardinal Jean-Claude Hollerich.

2015 wurde nach zähen Verhandlungen ein grundlegendes Abkommen zwischen dem Staat und den Glaubensgemeinschaften unterzeichnet. Dabei ging es etwa um Priestergehälter oder den Religionsunterricht.

Der letzte und größte Reformbaustein kam 2018 zu einem Abschluss. Es ging um die Besitzverhältnisse der rund 500 Kirchen und Kapellen des Großherzogtums. Am Ende wurden die Kommunen im Regelfall entpflichtet, Verluste zu tragen.

 

Quelle:
KNA