Luxemburgs Parlament entscheidet über Sterbehilfe

Vor dem Sündenfall

Luxemburgs Parlament stimmt an diesem Donnerstag erneut über Straffreiheit für aktive Sterbehilfe ab. Den Abgeordneten liegt ein Gesetzentwurf vor, wonach lebensbeendende Maßnahmen von Ärzten unter bestimmten Umständen straffrei sein sollen. Ähnliche Regelungen gelten bereits in Belgien und den Niederlanden. Die katholische Kirche in Luxemburg hat mehrfach ihre Ablehnung aktiver Sterbehilfe bekräftigt.

 (DR)

Die Ankündigung von Großherzog Henri, das Gesetz nicht unterzeichnen zu wollen, führte das Land zu Monatsanfang an den Rand einer Staatskrise. Die Abgeordneten billigten Ende vergangener Woche in erster Lesung eine Verfassungsänderung, die dem Großherzog sein Vetorecht bei der Verkündung von Gesetzen nehmen soll. Laut Umfragen befürworten rund zwei Drittel der Luxemburger die geplante Neuregelung.

In einer ersten Abstimmung hatte das Parlament des Großherzogtums im Februar mit knapper Mehrheit schon einmal einen Gesetzentwurf zur Straffreiheit für aktive Sterbehilfe beschlossen. Dafür stimmten damals 30 Abgeordnete, 26 stimmten dagegen, 3 enthielten sich. Der Fraktionszwang war für die Abstimmung aufgehoben. Gleichzeitig billigte das Parlament einstimmig auch einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Palliativmedizin.

Die Entscheidung am Donnerstag ist voraussichtlich noch nicht die endgültige Abstimmung des Parlaments über die Sterbehilfe. An dem Gesetzentwurf wurden seit Februar Änderungen vorgenommen. Deshalb gelten Debatte und Abstimmung am Donnerstag abermals als erste Lesung.

Luxemburgs Erzbischof Fernand Franck appellierte am Wochenende an die Abgeordneten, die Neuregelung abzulehnen. «Wenn es um den Schutz des menschlichen Lebens geht, dürfen wir uns keine Ausnahmen leisten», so der Erzbischof.