Die Fläche liegt im öffentlichen Straßenland. Das Aufstellen der Stele stellt deshalb nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Erforderlich für das Aufstellen wäre eine Genehmigung. Das Mahnmal wird in noch zu bestimmenden Räumen der Stadt Köln anschließend zwischengelagert. Dort kann der Aufsteller das Mahnmal abholen.
Kreuzstein bleibt
Nach langer und intensiver Debatte hatte der Hauptausschuss am 13. März 2017 mit großer Mehrheit der Initiative der armenischen Gemeinde Köln zugestimmt, in Köln einen Kreuzstein aufzustellen, der an die Opfer des Völkermords an den Armeniern in den Jahren 1915/1916 erinnert.
Auf ausdrücklichen Wunsch der armenischen Gemeinde erfolgte die Aufstellung des Kreuzsteins auf dem Friedhof Lehmbacher Weg in Köln-Brück. Die feierliche Einweihung fand am 18. November 2017 statt.