Das erklärte die Behörde in Recklinghausen. Abgebrannt werden dürfen demnach nur naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt. Dabei solle das Holz möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung mit Feinstaub und Kohlenmonoxid möglichst gering zu halten. Lackiertes und behandeltes Holz seien genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff.
Durch Ordnungsämter genehmigen lassen
Zum Schutz von Tieren sollte der Holzhaufen vor dem Anzünden umgeschichtet werden, empfahl die Behörde weiter. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass brütende Vögel, Igel, Hasen, Kaninchen oder andere Kleintiere nicht mehr rechtzeitig fliehen können und beim Abbrennen des Osterfeuers verletzt oder getötet werden.
Den Angaben zufolge unterliegen Osterfeuer der Rechtsprechung zu Brauchtumsfeuern. Dazu gehört, dass diese von ortsansässigen Vereinen oder Kirchen ausgerichtet werden müssen. Jedes Feuer muss durch das zuständige Ordnungsamt genehmigt werden.