Marienerscheinungen und Privatoffenbarungen

Hintergrund

Marienerscheinungen sind nach einer Begriffsbestimmung des Lexikons für Theologie und Kirche psychische Eindrücke oder Erlebnisse, in denen jemand die Muttergottes "als sinnenhaft gegenwärtig erkennt".

 (DR)

Besonderen Einfluss auf Frömmigkeit und Glaubensleben in der katholischen Kirche gewannen etwa die kirchlich anerkannten Erscheinungen im mexikanischen Guadalupe (1531), im französischen Lourdes (1858) und in Fatima in Portugal (1917). In Deutschland gibt es nach der Entscheidung hinsichtlich angeblicher Erscheinungen im saarländischen Marpingen auch weiter keinen kirchlich beglaubigten Erscheinungsort. Zur Beurteilung behaupteter Marienerscheinungen haben sich in der Kirche drei Formeln etabliert: "Es steht fest, dass es sich um Übernatürliches handelt", "Es steht fest, dass es sich um nichts Übernatürliches handelt", "Es steht nicht fest, ob es sich um Übernatürliches handelt". Die Praxis der Beurteilung von Erscheinungen Mariens gilt als aufgeschlossen, zugleich aber als kritisch und zurückhaltend.

Die mit Erscheinungen verbundenen Botschaften stuft die Kirche seit dem 18. Jahrhundert als Privatoffenbarung ein. Sie haben als solche keine allgemeine Glaubensverbindlichkeit. Als solche werfen sie große theologische Probleme auf, da Gottes Offenbarung nach klassischer Lehre mit dem Tod des letzten Apostels an ihr Ende gekommen ist.
Das kirchliche Lehramt trennt daher scharf zwischen Offenbarung und Privatoffenbarungen. Letztere können nach katholischer Lehre die ursprüngliche Offenbarung nur in Erinnerung rufen, erklären oder aktualisieren. Auch steht es laut aktuellem Weltkatechismus jedem Katholiken frei, an solche Privatoffenbarungen zu glauben oder eben nicht, auch wenn die Kirche sie als gesichert ansieht.