Mit dem Markenschutz solle der Missbrauch der weltberühmten Nonnentracht verhindert werden, zitierte das Nachrichtenportal "India Today" am Dienstag Sarkar, der einst Anwalt der Ordensgründerin war.
"Das Exklusivrecht des Gebrauchs des besagten blauen Musters auf weißen Saris der Missionarinnen der Nächstenliebe ist einzigartig", betonte Sarkar. Es sei "das erste Mal überhaupt, dass eine Uniform als 'geistiges Eigentum' geschützt wurde". Mutter Teresa wurde durch ihre Arbeit mit Armen, Obdachlosen, Kranken und Sterbenden in Indien weltbekannt, für die sie 1979 den Friedensnobelpreis erhielt.
Markenschutz und Heiligsprechung
Das indische Patentamt hatte dem Medienbericht zufolge den Antrag von Anwalt Sarkar auf Markenschutz für den Mutter-Teresa-Sari bereits am 4. September 2016 bewilligt, dem Tag der Heiligsprechung der weltberühmten Ordensschwester. Jedoch wurde der Markenschutz zunächst nicht veröffentlicht.
"Die Missionarinnen der Nächstenliebe halten nichts von Öffentlichkeit und haben das deshalb diesen Schritt deswegen bislang nicht publik gemacht", sagte Sarkar. "Aber seit wir weltweit eine skrupellose und ungerechte Nutzung des Designs feststellen, wollen wir die Menschen über den Markenschutz aufklären", betonte der Rechtsanwalt.