Marx und Voßkuhle über das Verhältnis von "Kirche und Staat"

Eine Diskussion an historischer Stätte auf Herrenchiemsee

Auf Herrenchiemsee, einem Ort von symbolischer Bedeutung, kamen am Freitag Kardinal Reinhard Marx und Bundesverfassungsrichter Andreas Voßkuhle zusammen, um sich über das Verhältnis von Kirchen und Staat auszutauschen.

Autor/in:
Barbara Just
Reinhard Kardinal Marx / © Harald Oppitz (KNA)
Reinhard Kardinal Marx / © Harald Oppitz ( KNA )

Fast 70 Jahre ist es her, dass im August 1948 im ehemaligen Augustiner Chorherrenstift auf Herrenchiemsee der Verfassungskonvent der Bundesrepublik tagte. In jenem Zimmer, wo einst König Ludwig II. von Bayern zu speisen pflegte, als er die Arbeiten am Bau seines neuen Schlosses verfolgte, saßen nun Staatsrechtler wie Carlo Schmid und Theodor Maunz, um für die noch zu gründende Bundesrepublik Deutschland eine Verfassung auszuarbeiten. In nur 13 Tagen entstand hier der Entwurf für das Grundgesetz - ein fast vergessener Meilenstein in der deutschen Demokratie-Geschichte.

An diesem geschichtsträchtigen Ort kamen am Freitagabend der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, zusammen. Anlässlich des 60-jährigen Bestehens der Katholischen Akademie in Bayern waren sie eingeladen, um über "Kirche und Staat" zu sprechen. Im barocken Bibliothekssaal hatten sich gut 100 Zuhörer eingefunden, die einen spannenden Schlagabtausch erlebten, aber auch viel Übereinstimmung.

Marx aus einem diskutierfreudigen Elternhaus

Akademiedirektor Florian Schuller entlockte den Diskutanten auch Persönliches. Marx berichtete, er stamme aus einem sehr diskutierfreudigen Elternhaus, in dem über Politik gestritten wurde. Politiker zu werden, wäre für ihn durchaus eine Alternative gewesen, aber dann habe er mit dem Beruf des Priesters für sich doch das Richtige entschieden, vor allem mit der Schwerpunkt der Soziallehre. Bei Voßkuhle war es die Arbeit des Vaters, eines Verwaltungsjuristen, die dieser in jungen Jahren als spannend erlebte. Architektur hätte ihn gleichfalls interessiert, doch habe er den damals "nahrhafteren Beruf" gewählt.

Ein wichtiger Begriff für beide ist die "Freiheit". Sie sei die "Grundlage der Gesellschaft", bekräftigte der Jurist, wenngleich die Freiheit des Einzelnen immer mit jener des anderen kompatibel sein müsse. Die Bundesrepublik habe seit ihrer Gründung eine "wunderbare Entwicklung" genommen, die so nicht absehbar gewesen sei, unterstrich Voßkuhle. Längst seien es die Bürger gewohnt, in einer freien Gesellschaft zu leben. Doch dafür müsse man immer wieder aktiv eintreten. In Ländern wie Ungarn oder Polen bemerke er, dass die Menschen längst nicht mehr so selbstbewusst durch die Straßen gingen, gab Voßkuhle zu bedenken.

"Wurzelgrund" der Demokratie

Für den Kardinal ist ebenfalls nur eine freie, offene Gesellschaft zukunftsfähig. Damit diese nicht nur eine Episode bleibe, sei es auch Aufgabe der Kirche, daran mitzuarbeiten. Denn der "Wurzelgrund" der Demokratie in Deutschland sei geprägt vom christlichen Menschenbild; ohne Freiheit gebe es keine wirkliche Würde des Menschen.

Das in Deutschland so spezielle Kirche-Staat-Verhältnis würdigten die beiden Männer als etwas Besonderes, wenngleich es anderen europäischen Ländern nicht leicht vermittelbar sei. Die Bedeutung dieses komplexen Gefüges, das in der Weimarer Verfassung entwickelt worden sei, hätten die Staatsrechtler später auf Herrenchiemsee erkannt, erinnerte Voßkuhle. Deshalb sei es in der Bundesrepublik bei der «hinkenden Trennung» von Staat und Kirche geblieben.

Kirche als wichtiger Partner

Die von beiden Seiten gepflegte "wohlwollende Neutralität" habe sich bewährt. Diese kulturelle Besonderheit dürfe innerhalb Europas nicht verloren gehen, sagte Voßkuhle. Der Staat identifiziere sich nicht mit der Kirche, sei aber auch nicht areligiös. Vielmehr biete er Räume, wo Religion bestehen könne.

Marx betonte, das deutsche Modell sei eines, das auch junge Demokratien aufgreifen könnten. Dabei gelte für die Kirchen, dass sie wichtige Partner seien, der Staat aber niemandem vorschreibe, was seine Bürger glauben sollten. Allerdings müssten die Kirchen stets aufs Neue deutlich machen, "dass wir etwas für die Gesellschaft leisten". Die großen Auseinandersetzungen zwischen Staat und Kirche seien auch längst erledigt, meinte Voßkuhle. Bisweilen müssten einzelne Rechtsprobleme wie etwa der Schutz des Karfreitags geklärt werden. "Das kriegen wir hin, wenn Sie uns trauen", so der Bundesverfassungsrichter.


Chiemsee-Insel Herrenchiemsee (Bayern)  / © Matthias Balk (dpa)
Chiemsee-Insel Herrenchiemsee (Bayern) / © Matthias Balk ( dpa )
Quelle:
KNA