Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität

 (DR)

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpakt beschlossen, um die freiheitliche Demokratie dagegen zu verteidigen und klarzustellen, Hass, Rechtsextremismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit haben keinen Platz in Deutschland. 

Zum Maßnahmenpaket gehört die Meldepflicht bei Hasskriminalität im Netz. Betreiber von Online-Plattformen müssen strafrechtlich relevante Beiträge wie Morddrohungen oder volksverhetzende Inhalte künftig zentral melden. Dazu soll eine spezielle Stelle im Bundeskriminalamt eingerichtet werden. Dabei sollen die Provider dazu verpflichtet werden, auch die IP-Adressen der Absender solcher Postings zu übermitteln. Festgeschrieben wird die Meldepflicht im Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Bereits jetzt ist die Anstiftung zu konkreten Straftaten und die sogenannte Volksverhetzung strafbar. Das Maßnahmenpaket sieht nunmehr im Hinblick auf die besonderen Erscheinungsformen im Internet eine Erweiterung der unter Strafe gestellten Handlungen vor. Die Strafverfolgungsbehörden sollen so eine bessere Handhabe gegen das Phänomen der Hasskriminalität im Internet haben. Konkret geplant ist in diesem Zusammenhang beispielsweise eine Anpassung des Tatbestands der Beleidigung. 

Politikerinnen und Politiker sind strafrechtlich besonders geschützt. Dieser Schutz soll nun auch auf ehrenamtlich tätige Politikerinnen und Politiker auf kommunaler Ebene erweitert werden. Dazu soll der im Strafgesetzbuch enthaltene Tatbestand der üblen Nachrede gegen Personen des politischen Lebens angepasst werden. Unter übler Nachrede wird grundsätzlich  das Verbreiten einer unwahren Aussage verstanden, die dazu geeignet ist, eine andere Person herabzuwürdigen. Eine bloße Meinungsäußerung fällt nicht hierunter. Vielmehr geht es - vereinfacht gesagt - um die Verknüpfung von falschen Tatsachenbehauptungen und Beleidigung.

(Quelle: Bundesregierung, 30.10.2019)