Das erklärte der Leiter des Katholischen Büros NRW, Antonius Hamers, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Montag. So solle den jüngsten Beschlüssen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Ministerpräsidenten der Länder Rechnung getragen werden, wonach Gottesdienste mit Großveranstaltungscharakter zu vermeiden seien.
Am Dienstag tritt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Sie gilt offiziell bis einschließlich 20. Dezember. Führende Politiker, darunter NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), gehen jedoch davon aus, dass die nun gefundenen Regeln auch über Weihnachten Bestand haben werden.
In NRW gibt es seit Anfang Mai öffentliche Gottesdienste unter Corona-Auflagen. Unter anderem müssen Teilnehmer den Mindestabstand von 1,50 Meter wahren. Die Anzahl der Gottesdienstteilnehmer errechnete sich bislang je nach Raumgröße.
So sind etwa im Kölner Dom maximal 122 Menschen zugelassen. Gläubige müssen zudem ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 eine Maske während des gesamten Gottesdienstes tragen. Die Maskenpflicht gelte auch für Freiluftgottesdienste, erklärte Hamers.
Seiner Einschätzung nach sind Freiluftgottesdienste, die bereits etwa auf Plätzen oder Freilichtbühnen geplant sind, durch die neue Teilnehmergrenze nicht gefährdet. Die Regel gebe Sicherheit, um weiter zu planen und Menschen zu ermöglichen, "ohne Gefahr für die Gesundheit einen Gottesdienst in einer Kirche oder unter freiem Himmel mitzufeiern".(KNA, Stand: 30.11.2020)