Das Burka-Verbot, das Frankreich im Jahr 2010 erlassen hat, stellt keine Menschenrechtsverletzung dar. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Dienstag in einem wegweisenden Urteil entschieden. Die europäischen Länder hätten in dieser Frage einen großen Entscheidungsspielraum, erklärten die Richter. Das Argument der französischen Regierung, dass Bürger zwecks eines guten gesellschaftlichen Miteinanders ihre Gesichter nicht verschleiern sollten, sei legitim.
Klage einer Französin
Geklagt hatte eine heute 24-jährige französische Muslima, die auf ihr Recht auf Religionsfreiheit und auf Privatleben gepocht hatte.
Sie wandte sich gegen das Verbot einer Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit - etwa durch den Ganzkörperschleier Burka oder den Gesichtsschleier Niqab, aber auch zum Beispiel durch Masken bei Demonstrationen. Die Klägerin führte an, dass sie von niemandem zur Verhüllung gezwungen werde. Sie praktiziere sie vielmehr, um zu innerem Frieden zu finden. Vor Gericht wurde die junge Frau von mehreren Anwälten aus Großbritannien vertreten.
"Barriere gegen andere"
Die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofes fällte nun ein Urteil, das auch für die übrigen europäischen Länder von grundsätzlicher Bedeutung ist. Sie akzeptierte das Argument der französischen Regierung, dass ein Gesichtsschleier eine "Barriere gegen andere" sei, die die "Idee des Zusammenlebens" beeinträchtigen könne. Die Richter hielten die Haltung Frankreichs für nachvollziehbar, dass das menschliche Gesicht eine bedeutende Rolle in der sozialen Interaktion spiele, weshalb eine Barriere das Recht anderer Menschen auf Leben in einem sozialen Raum beeinträchtige.
Kein Argument: die öffentliche Sicherheit
Der Gerichtshof bestätigte jedoch auch, dass die Länder Europas in der Frage sehr unterschiedliche Sichtweisen pflegen und viel Freiheit bei der Umsetzung der Menschenrechtskonvention besitzen. Umfassende Schleierverbote sind in Europa bisher eine Seltenheit: Ein ähnliches Verbot wie Frankreich gibt es in Belgien. In Deutschland haben einige Bundesländer bestimmte Auflagen für Beamtinnen erlassen. Die Richter wiesen das Argument Frankreichs zurück, dass ein Burka-Verbot aus Gründen der öffentlichen Sicherheit notwendig sei.
Uneinigkeit unter den Richtern
Zwei der 17 Richter, unter ihnen die deutsche Juristin Angelika Nussberger, wollten sich der Mehrheitsmeinung der Großen Kammer und der französischen Position hingegen überhaupt nicht anschließen. "Ein solch weitreichendes Verbot, das in das Recht auf eigene kulturelle und religiöse Identität eingreift, ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig", erklärten sie. Es liege daher ihrer Ansicht nach eine Menschenrechtsverletzung vor.