Diese ist in Übereinstimmung mit dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, sagte Mijatovic auf Anfrage in Straßburg. Die Kommissarin rief die übrigen 17 Europarats-Mitgliedstaaten auf, "ihre Rechtsvorschriften anzupassen und allen Paaren unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung denselben gesetzlichen Schutz zu gewähren".
Am 26. September hatten sich 64,1 Prozent der Schweizer Wahlberechtigten für die "Ehe für alle" ausgesprochen. Mit einer entsprechenden Änderung des Schweizer Zivilgesetzbuchs steht somit künftig allen Paaren unabhängig von Geschlecht oder sexueller Orientierung die Ehe offen. Das Gesetz soll voraussichtlich am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Gleichgeschlechtliche Paare können dann heiraten oder eine bestehende eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Auch gemeinsame Adoption von Kindern soll möglich sein.
Die katholischen Bischöfe in der Schweiz lehnen die Einführung der "Ehe für alle" ab und plädieren stattdessen für Anpassungen der eingetragenen Partnerschaft. Hingegen stellten sich auch katholische Organisationen und prominente katholische Einzelpersonen hinter die "Ehe für alle", so etwa der Schweizerische Katholische Frauenbund und die Präsidentin des Zürcher Synodalrates, der Exekutive der katholischen Kirche im Kanton, Franziska Driessen-Reding. (kna/27.09.2021)