Migranten werden auf Wohnungsmarkt diskriminiert

 (DR)

In Deutschland wird jeder dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die in Berlin vorgestellt wurde.

Der kommissarische Leiter der Behörde, Bernhard Franke, sprach sich für eine Gesetzesänderung aus. Ausnahmeregelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) seien offen für Missbrauch und könnten Rechtfertigungen für rassistische Diskriminierungen bieten.

Laut einem Rechtsgutachten des Bonner Juraprofessors Gregor Thüsing im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle verstoßen die Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot gegen Europarecht. Zuletzt war Mitte Januar in Berlin ein großes Wohnungsunternehmen wegen Diskriminierung eines türkeistämmigen Bewerbers bei der Wohnungsvergabe von einem Gericht zu einer Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro verurteilt worden.

Oft reiche schon ein fremd klingender Name aus, um nicht zur Wohnungsbesichtigung eingeladen zu werden, sagte Franke. Demnach machten rund 15 Prozent aller Befragten, die in den vergangenen zehn Jahren auf Wohnungssuche waren, Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen, wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder der Herkunft aus einem anderen Land.

Besonders betroffen waren Menschen mit Migrationshintergrund (35 Prozent). Zugleich äußerten 29 Prozent der Befragten große oder sehr große Bedenken gegenüber Einwanderern als Nachbarn, bei potenziellen Vermietern sogar 41 Prozent. Die Studie beruht auf einer telefonischen Befragung von 1.041 zufällig ausgewählten deutschsprachigen Personen ab 16 Jahren in Privathaushalten in der zweiten Oktoberhälfte 2019. (kna/Stand 30.01.2020)