Minderjährige Flüchtlinge in Deutschland

 (DR)

Wenn minderjährige Flüchtlinge ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, nehmen sie die örtlichen Jugendämter in Obhut. Sie werden in der Regel an dem Ort betreut, wo sie aufgegriffen werden. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe. Dazu gehören Kleidung, eine sichere Unterkunft, pädagogische Betreuung mit der Vermittlung beruflicher Perspektiven, medizinische Versorgung und psychologische Unterstützung.

Nicht alle minderjährigen Flüchtlinge stellen einen Asylantrag. So wurden 2008 insgesamt rund 1.100 Jugendliche in Obhut genommen, 2013 waren es schon 6.600. Viele soziale Dienste und Nichtregierungsorganisationen raten oft auch von einem Asylantrag ab. Das kann dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zufolge im Sinne des Kindeswohls sinnvoll sein, um ein erfolgloses Asylverfahren zu vermeiden. So könnten sie versuchen, nach dem Aufenthaltsgesetz Abschiebungsverbote geltend zu machen. In diesem Fall ist die Ausländerbehörde für sie zuständig.

Mit Erreichen der Volljährigkeit, die sich am Herkunftsland orientiert und deshalb auch bei 21 Jahren liegen kann, sind die jungen Flüchtlinge verpflichtet, einen Asylantrag zu stellen. Die Bearbeitung kann bis zu zwei Jahre dauern.