Von einem Moment auf den anderen war im Leben von Walter Häusler (Name geändert, Anm. der Redaktion) und seiner Familie nichts mehr wie zuvor. Ein Schlaganfall verwandelte ihn innerhalb weniger Minuten vom rüstigen Rentner zum Pflegefall. "Das ist über uns gekommen wie der Blitz aus heiterem Himmel", berichtet seine Tochter Susanne Haas. "Die ganze Familie war geschockt." Nach Krankenhaus und Reha-Klinik war schnell klar, dass Häusler künftig auf Pflege angewiesen sein würde.
Was tun? Ambulante oder stationäre Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Hilfen im Haushalt: In zwei Pflegereformen hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Paket geschnürt, damit Pflegebedürftige nach ihrem Wunsch weiter in den eigenen vier Wänden bleiben und pflegende Angehörige Unterstützung erhalten können.
Angehörige nehmen professionelle Pflegeunterstützung selten in Anspruch
Die Angebotspalette ist breit. Doch bislang werden viele Entlastungsangebote kaum angenommen, obwohl die Pflege eines Angehörigen körperlich und psychisch extrem anstrengend sein kann - und jeder pflegende Angehörige einen Anspruch auf Beratung hat. Laut im März veröffentlichtem AOK-Pflegereport nehmen deutlich weniger als 20 Prozent der Angehörigen professionelle unterstützende Angebote wie Tages- und Kurzzeitpflege in Anspruch: weil sie die Leistungen nicht kennen, aus Scham- oder Pflichtgefühl oder weil die Regelungen zu kompliziert sind.
Das soll sich ändern: Die Bundesregierung will die Pflegeberatung verbessern, eine "Beratung aus einer Hand" ermöglichen und dazu die Rolle der Städte und Gemeinden stärken. Sie sollen künftig das Initiativrecht für die Gründung neuer Pflegestützpunkte erhalten. Das sieht der Referentenentwurf zum "Dritten Pflegestärkungsgesetz" des Bundesgesundheitsministeriums vor, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt.
Derzeit gibt es in Deutschland nach Expertenschätzungen rund 400 kommunale Pflegestützpunkte, darunter allein 135 in Rheinland-Pfalz. Ihre Finanzierung und Organisation ist sehr unterschiedlich, da die Pflegereform von 2008 die Entscheidung über die Einrichtung dieser Beratungsstellen in die Hand der Länder übergeben hatte. Manche nutzten den Spielraum, andere lehnten solche Einrichtungen ab.
Darüber hinaus gibt es weitere zahlreiche Beratungsangebote etwa von Wohlfahrtsverbänden, Pflegekassen oder der Unabhängigen Patientenberatung. Pflegeexperten beklagen deshalb eine sehr unübersichtliche und uneinheitliche Beratungslandschaft. Nicht immer sei eine neutrale Beratung gewährleistet.
Bundesweite Pflegestützpunkte sollen etabliert werden
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will jetzt mit dem "Kommunalen Pflegestärkungsgesetz" für mehr Pflegestützpunkte bundesweit sorgen. Die Kommunen sollen in Zusammenarbeit mit Kranken- und Pflegekassen, Wohlfahrtsverbänden für eine wohnortnahe Versorgung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sorgen. Die Finanzierung soll klar geregelt werden: In der Regel zahlen Krankenkassen, Pflegekassen und Länder/Kommunen jeweils ein Drittel. Die Länder können regionale Pflegeausschüsse und sektorenübergreifende Landespflegeausschüsse einrichten.
Städte und Gemeinden übernehmen schon jetzt umfangreiche Aufgaben für alte und pflegebedürftige Menschen, zum Beispiel Altenhilfe, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, familienentlastende Hilfen sowie die Gestaltung von Wohnumfeld und Öffentlichem Personennahverkehr. Allerdings stünden ihnen im Bereich der Pflege bislang nur begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, so der Minister.
"Gute Pflege findet zu allererst vor Ort, in den Kommunen statt", hat Gröhe mehrfach betont. Wichtig sei, dass Pflegekassen und kommunale Hilfs- und Betreuungsangebote gut zusammenarbeiteten und auf die unterschiedlichen Bedarfslagen in den Regionen reagieren könnten. Sozialräume müssten so entwickelt werden, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld bleiben könnten.