Die Erzdiözese habe weitere Unterlagen eingereicht, die zureichende Anhaltspunkte für die Aufnahme von Ermittlungen enthielten, sagte Kortz. Weil die Behörde zunächst nicht ermittelt hatte, legte das Erzbistum Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Köln ein. Deren Sprecherin, Oberstaatsanwältin Anja Drosse, sagte am Mittwoch auf Anfrage, dass sich das Beschwerdeverfahren mit der Aufnahme der Ermittlungen erledigt habe.
Das Erzbistum hatte eine Erzieherin an einer katholischen Kindertagesstätte in Elsdorf im Rhein-Erft-Kreis entpflichtet. Ihr wirft die Erzdiözese sexuellen Missbrauch in mindestens zwei Fällen vor. Das in den Fall einbezogene Landesjugendamt und das örtliche Jugendamt teilen die Einschätzung des Erzbistums.
Zunächst hatte die Kölner Staatsanwaltschaft keine tragfähigen Anhaltspunkte für Ermittlungen gesehen und darauf verwiesen, dass auch keine Strafanzeigen von Eltern vorlägen. Konkretere Angaben wurden mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht gemacht.