Missio erneuert Kritik an Visaablehnung für junge Afrikaner

"Gängige diskriminierende Praxis"

Das katholische Missionswerk Missio wirft den deutschen Botschaften in Kenia erneut Diskriminierung junger Afrikanerinnen und Afrikaner vor. Auch der Bund der Deutschen Katholischen Jugend protestierte - im "Monat der Weltmission".

Jugendliche beim Fussballturnier gegen ethnische Gewalt in Korogocho (Kenia) / © Bettina Ruehl (epd)
Jugendliche beim Fussballturnier gegen ethnische Gewalt in Korogocho (Kenia) / © Bettina Ruehl ( epd )

Das katholische Hilfswerk missio Aachen und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) bekräftigten ihren Protest gegen die Visapraxis des Auswärtigen Amtes bei jungen Menschen aus Afrika. Dass deutsche Botschaften ihnen die Einreise zu Jugendtreffen in Deutschland wegen des Verdachts verweigern, sie wollten nicht in ihre Heimat zurückkehren, sei eine "gängige diskriminierende Praxis", kritisierten missio und der BDKJ am Donnerstag.

Visa-Verweigerung für sieben Personen aus Kenia

Sie äußerten sich anlässlich der endgültigen Verweigerung von Visa für sieben junge Menschen aus der missio-Partnerorganisation Younib in Kenia durch die deutsche Botschaft in Nairobi. Sie waren zum bundesweiten Auftakt des "Monats der Weltmission" am kommenden Wochenende in Dresden eingeladen. Nach Angaben der Gastgeber wollten sie nach weiteren Begegnungen mit jungen Menschen in Deutschland wieder in ihre Heimat zurückkehren.

Kenia im Mittelpunkt beim "Monat der Weltmission" (2022)

Kenia steht im Zentrum des diesjährigen "Monats der Weltmission" (Oktober). Unter dem biblischen Motto "Ich will euch Zukunft und Hoffnung geben" stellt das katholische Hilfswerk missio München Projektpartner vor, die sich für Menschen und ihre Belange in dem ostafrikanischen Land engagieren. Dieses gilt als Hoffnungsträger und ist eines der stabilsten Länder in der Region. So ist der Staat Zufluchtsort für Tausende Einwanderer aus weitaus schwierigeren Herkunftsgebieten wie Äthiopien, Somalia und dem Südsudan.

Eine Frau in Kenia steht auf einem verdorrten Maisfeld / © Dong Jianghui/XinHua (dpa)
Eine Frau in Kenia steht auf einem verdorrten Maisfeld / © Dong Jianghui/XinHua ( dpa )

"Wir hatten in den vergangenen Tagen ein Gespräch mit Botschafter Sebastian Groth und haben neu angeforderte Dokumente sofort nachgereicht", erklärte der Präsident von missio Aachen, Dirk Bingener. Dennoch habe die Botschaft mitgeteilt, dass die Visa-Anträge endgültig abgelehnt worden seien. Ähnliche Erfahrungen hätten auch andere Organisationen gemacht, so Bingener.

Grenzen errichtet statt Brücken bauen

Auch der Generalvikar des Bistums-Dresden Meißen, Andreas Kutschke, äußerte sich "riesig enttäuscht". Er wisse "aus eigener Erfahrung, wie wichtig der persönliche Austausch für Christinnen und Christen weltweit ist", betonte der Verwaltungschef des Bistums. "Wir versuchen Brücken bauen, und hier werden Grenzen errichtet."

Die BDKJ-Vorsitzende Lena Bloemacher wandte sich ebenfalls dagegen, junge Menschen "unter Generalverdacht zu stellen". Vor allem Jugendliche aus Afrika werde "mangelnde Rückreisewilligkeit unterstellt". Visa würden in manchen Fällen auch dann nicht ausgestellt, wenn Einladungsschreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) vorlägen. Die Einreise nach Deutschland dürfe aber nicht verweigert werden, weil Kriterien für Rückreisewilligkeit wie Immobilienbesitz, eigene Familien und Kinder nicht erfüllt seien, forderte Bloemacher. Sie betonte, dass solche Maßstäbe nicht zur Lebensrealität junger Menschen passten.

Viele ähnliche Erfahrungen mit deutschen Botschaften

"Die jungen Menschen aus Kenia erfahren so: Dir kann man nicht trauen, wir wollen Dich hier nicht, trotz aller Garantien", kritisierte Pfarrer Bingener. Neben Missio hätten auch andere zivilgesellschaftliche Organisationen solche Erfahrungen mit deutschen Botschaften im globalen Süden gemacht, hieß es.

Das Auswärtige Amt erklärte vergangene Woche auf epd-Anfrage, dass die Entscheidung über einen Visumantrag auf Basis rechtlicher Vorgaben getroffen werde. "Insbesondere ist das Alter der antragstellenden Person kein Entscheidungskriterium." Im Visumverfahren müssten durch die antragstellende Person objektive Tatsachen vorgetragen werden, die eine Rückkehr nach Ablauf des Visums wahrscheinlich machen. Eine Verpflichtungserklärung oder Einladung aus Deutschland, wie etwa der Kirche, diene als Nachweis, dass der Lebensunterhalt während des Besuchsaufenthalts in Deutschland gesichert ist. "Die Verpflichtungserklärung kann jedoch nicht als Nachweis der Rückkehrwilligkeit des Antragstellenden herangezogen werden."

Schaden für die internationale Jugendarbeit

Missio beklagte, der Schaden für die internationale Jugendarbeit durch Ablehnung von Visumanträgen junger Menschen sei groß. Im vergangenen Jahr waren der Organisation zufolge besonders Jugendliche aus einem Missio-Partnerprojekt in Nigeria betroffen. In diesem Jahr treffe es die zum Monat der Weltmission im Oktober eingeladenen jungen Menschen aus Kenia, die mit der Organisation Younib katholische Jugendsozialarbeit in den Armenvierteln von Nairobi betreiben.

Quelle:
epd , KNA