Einen Kirchen Knigge gibt es. Zum einen die Tipps der Knigge-Akademie da steht dann zum Beispiel drin …
… dass man dem Pfarrer bei der Predigt nicht ins Wort fällt oder Notizen auf den Seiten des Gesangbuches macht. Da steht natürlich auch, dass man bei der Kleidung darauf achtet, dass Knie und Schultern bedeckt sind und Telefonieren oder Fotografieren während Messe oder Gottesdienst unterlassen werden sollten - weil das respektlos ist.
Aus religiöser Perspektive würde man sagen, es gilt die Regel: die Andacht darf nicht gestört werden.
Hut ab
Für Männer ebenfalls verboten, in katholischen Kirchen, sind Hüte und Kappen. Das gilt auch in Ländern, in denen Sonnenschutz angesagt ist.
Dahinter steckt nicht, dass die Andacht gestört werden könnte sondern: eine Mischung aus Bibel und Tradition.
Zum einen schreibt Paulus im ersten Brief an die Korinther in Vers 4: "Wenn ein Mann betet oder prophetisch redet und dabei sein Haupt bedeckt hat, entehrt er sein Haupt."
Hinzu kommt, dass man sich traditionell gegen das Judentum abgrenzen wollte und ein jüdischer Mann eben nicht unbedeckten Hauptes vor Gott tritt.
Im Mittelalter traten sogar Ritter immer ungeschützt, ohne Helm in die Kirche ein, um seine Demut vor Gott zu bezeugen.
Demut
Demut vor Gott soll es auch zeigen, wenn man sich während des Gottesdienstes hinkniet. Die Haltung im Gottesdienst ist aber nicht verpflichtend.
An Gottesdiensten anderer Konfessionen teilnehmen darf man als Katholik oder Katholikin auch, allerdings nicht zum Abendmahl gehen.
Auf der Wanderung beim Stadtbummel mit dem Hund in die Kirche?
Anders als zu Hause ist man im Urlaub aber als Hundebesitzer des Öfteren mal mit Vierbeiner unterwegs. Fragt sich: Darf der Hund mit in den Gottesdienst?
Grundsätzlich: ja. Denn, das Kirchenrecht kennt kein ausdrückliches allgemeines Verbot für Hunde oder Tiere in einer Kirche. In Deutschland sieht man auch ab und an Hunde im Gottesdienst. Blinde Menschen sind oft auf ihren Führhund angewiesen – und dürfen ihn selbstverständlich zu einem Gottesdienstbesuch mitbringen.
Generell gilt: besser nachfragen, ob das in der jeweiligen Gemeinde gestattet ist, da könnte auch schlichtweg von der Hausordnung verboten sein.