Der Mitarbeiter hatte offenbar unerlaubt über das Computersystem der Behörde Zugang zu vertraulichen Informationen. Darüber berichtet das australische Nachrichtenportal CathNews (Mittwoch). Der Vorfall könne die Integrität des Strafverfahrens gefährden, hieß es.
Das Gericht in Melbourne hatte am 1. Mai die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den 76 Jahre alten Kurienkardinal zugelassen. Pell hatte sich wiederholt als "nicht schuldig" bezeichnet. Der Präfekt des vatikanischen Wirtschaftssekretariats ist in dieser Funktion seit Juni 2017 beurlaubt.
Antrag auf Verbot medialer Berichterstattung
Pell muss sich wegen mehrerer Missbrauchsvorwürfe vor Gericht verantworten, deren Details noch nicht öffentlich sind. Bei einem Teil der Anschuldigungen geht es um Taten, die er als junger Priester in den 70er Jahren sowie in den 90er Jahren begangen haben soll. Pell war von 1987 bis 1996 Weihbischof in und von 1996 bis 2001 Erzbischof von Melbourne.
Am vergangenen Freitag hatte die Staatsanwaltschaft bei Gericht ein Verbot der medialen Berichterstattung über den Pell-Prozess beantragt. Zur Begründung hieß es laut australischen Medien, wegen einer intensiven Berichterstattung könne der Kardinal keinen fairen Prozess erwarten. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, kann über das Verfahren erst nach dessen Ende berichtet werden.