Münchner Missbrauchsgutachten vorgestellt

Vorwürfe gegen Benedikt und Kardinal Marx

Das am Donnerstag vorgestellte Münchner Missbrauchsgutachten belastet Papst Benedikt XVI. und die Erzbischöfe Marx und Wetter. Die Gutachter haben bei ihrer Prüfung 235 mutmaßliche Täter von 1945 bis 2019 ermittelt.

Martin Pusch (r.), Rechtsanwalt der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl, spricht während der Pressekonferenz zur Vorstellung des Gutachtens seiner Rechtsanwaltskanzlei zu Fällen von sexuellem Missbrauch im Erzbistum München und Freising am 20. Januar 2022 in München. Neben ihm die Rechtsanwälte Ulrich Wastl (l.) und Marion Westpfahl (m.) aus der gleichen Kanzlei. / ©  Sven Hoppe/dpa-POOL (KNA)
Martin Pusch (r.), Rechtsanwalt der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl, spricht während der Pressekonferenz zur Vorstellung des Gutachtens seiner Rechtsanwaltskanzlei zu Fällen von sexuellem Missbrauch im Erzbistum München und Freising am 20. Januar 2022 in München. Neben ihm die Rechtsanwälte Ulrich Wastl (l.) und Marion Westpfahl (m.) aus der gleichen Kanzlei. / © Sven Hoppe/dpa-POOL ( KNA )

Die Anwälte werfen dem emeritierten Papst in vier Fällen während seiner Amtszeit als Erzbischof von München und Freising (1977-1982) Fehlverhalten vor. Rechtsanwalt Martin Pusch wies bei der Vorstellung zugleich darauf hin, dass das emeritierte Kirchenoberhaupt in einer persönlichen Stellungnahme dies in allen Fällen zurückgewiesen habe. Seine Stellungnahme ist mit seiner Einwilligung mit dem Gutachten veröffentlicht worden.

Der emeritierte Papst Benedikt XVI bei einem Interview 2018 / © Daniel Karmann (dpa)
Der emeritierte Papst Benedikt XVI bei einem Interview 2018 / © Daniel Karmann ( dpa )

Benedikt nimmt Stellung

Nach Puschs Ausführungen betreffen zwei Fälle Priester, die unter Erzbischof Joseph Ratzinger wegen Missbrauchs strafrechtlich sanktioniert worden waren, aber beide weiter als Seelsorger arbeiten durften. Kirchenrechtlich sei gegen sie nicht vorgegangen worden, von Fürsorge gegenüber ihren Opfern "nichts erkennbar".

Benedikts Einlassungen bieten aus Sicht der Anwälte "einen authentischen Einblick" zur persönlichen Haltung eines herausgehobenen Kirchenvertreters zum Missbrauchsgeschehen. Zweifel äußerte Pusch an der in einigen Fällen von Benedikt XVI. behaupteten Unkenntnis. Diese sei mit den aus den Akten gewonnenen Erkenntnissen bisweilen "kaum in Einklang zu bringen".

Anwälte: Angaben von Ex-Papst zu Fall H. "wenig glaubwürdig"

Die Gutachter halten allerdings Angaben von Benedikt XVI. zu einem brisanten Fall für "wenig glaubwürdig". Der auch im Vorfeld der Veröffentlichung intensiv diskutierte Fall betrifft einen Wiederholungstäter, der Anfang 1980 von Essen nach München kam. Der emeritierte Papst hat mehrfach betont, er habe von dessen Vorgeschichte zum Zeitpunkt der Aufnahme in München nichts gewusst und sei auch bei der entsprechenden Ordinariatssitzung nicht dabei gewesen.

Anwalt Ulrich Wastl verwies auf das vorliegende Protokoll dieser Sitzung, in dem der damals in München amtierende Erzbischof Joseph Ratzinger nicht als abwesend vermerkt worden sei. Außerdem zitierte Wastl aus dem Protokoll, wie "der Herr Kardinal" bei dieser Sitzung über die Trauerfeier für den verstorbenen Berliner Kardinal Alfred Bengsch und vertrauliche Gespräche mit dem damaligen Papst Johannes Paul II. über den Theologen Hans Küng berichtet habe.

Anwalt Ulrich Wastl

"Ich formuliere zurückhaltend: Wir halten die Aussage oder die Angabe des Papstes Benedikt, er sei in dieser Sitzung nicht anwesend gewesen, als wenig glaubwürdig."

Laut Wastl hat auch Ratzingers damaliger Generalvikar Gerhard Gruber seine öffentliche Aussage von 2010 inzwischen relativiert. Gruber übernahm damals die alleinige Verantwortung dafür, dass der Essener Priester wieder in der Seelsorge eingesetzt worden sei. Gruber habe jetzt ausgesagt, er sei dazu gedrängt worden. Er zweifle nicht daran, dass Ratzinger die Umstände, die zu dem Wiedereinsatz geführt hätten, gekannt habe.

Vorwürfe gegen Kardinal Wetter und Reinhard Marx

Das Gutachten wirft dem früheren Erzbischof von München und Freising, Kardinal Friedrich Wetter, 21 Fälle von Fehlverhalten im Umgang mit sexuellem Missbrauch vor. Wetter habe die Fälle zwar nicht bestritten, ein Fehlverhalten seinerseits aber schon, sagte Pusch. Dem derzeit amtierenden Münchner Erzbischof Kardinal Reinhard Marx wird Fehlverhalten im Umgang mit zwei Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch vorgeworfen. Es gehe dabei um Meldungen an die Glaubenskongregation in Rom.

Marx halten die Anwälte zudem vor, seiner Verantwortung als Leiter des Erzbistums nicht genügend gerecht worden zu sein: "Wann, wenn nicht im Fall des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger ist die Einordnung einer Thematik als Chefsache zutreffend", fragte Pusch. Eine gewisse Änderung habe sich erst ab 2018 ergeben.

Fast 500 Betroffene erfasst

Missbrauchsgutachten: Schwere Vorwürfe gegen Benedikt XVI. und Kardinal Marx

Das lange erwartete Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München-Freising belastet amtierende und frühere Amtsträger schwer, darunter auch den emeritierten Papst Benedikt XVI.

Joseph Ratzinger habe sich in seiner Amtszeit als Münchner Erzbischof (1977-1982) in vier Fällen fehlerhaft verhalten, heißt es in der am Donnerstag in München vorgestellten Untersuchung der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW). Erzbischof Kardinal Reinhard Marx, werfen die Anwälte unter anderem vor, sich nicht ausreichend um Fälle sexuellen Missbrauchs gekümmert zu haben.

Münchner Missbrauchsgutachten / © Sven Hoppe/DPA-Pool (KNA)
Münchner Missbrauchsgutachten / © Sven Hoppe/DPA-Pool ( KNA )

Die Gutachter haben bei ihrer Prüfung von Missbrauchstaten im Erzbistum München und Freising 235 mutmaßliche Täter von 1945 bis 2019 ermittelt. Davon seien 173 Priester gewesen, sagte Anwalt Martin Pusch . Die Zahl der Geschädigten liege bei 497. Davon seien 247 männliche Betroffene gewesen, 182 weiblich. Bei 68 Personen sei das Geschlecht nicht festzustellen gewesen. Dies bestätige, dass überwiegend männliche Kinder und Jugendliche betroffen gewesen seien.

Bei fast 60 Prozent von diesen seien die Taten im Alter zwischen 8 und 14 Jahren erfolgt. Bei den weiblichen Betroffenen gelte dies für ein Drittel der Personen. Die meisten Taten seien in den 1960er und 1970er Jahren begangen worden, so Pusch. Auffällig viele Tatvorwürfe seien von Betroffenen erst ab dem Jahr 2015 gemeldet worden. Der Anwalt betonte, bei diesen Zahlen handle es sich um das "Hellfeld", das "Dunkelfeld" sei weitaus größer.

67 Kleriker hätten laut Pusch aufgrund der "hohen Verdachtsdichte" aus Sicht der Anwälte eine kirchenrechtliche Sanktion verdient. In 43 Fällen sei jedoch eine solche unterblieben. 40 von ihnen seien weiter in der Seelsorge eingesetzt worden, darunter auch 18 Priester nach einer strafrechtlichen Verurteilung eines weltlichen Gerichts.

Betroffene wurden nicht wahrgenommen

Pusch sagte, Geschädigte seien bis 2002 von den Kirchenverantwortlichen "so gut wie überhaupt nicht wahrgenommen worden", falls doch, "dann nicht aufgrund des ihnen zugefügten Leids, sondern weil man sie als Bedrohung für die Institution sah".

Anwältin Marion Westpfahl rügte zu Beginn das Fernbleiben von Kardinal Reinhard Marx. Diese Entscheidung sei vor allem bedauerlich mit Blick auf das Interesse Missbrauchsbetroffener, "wahrgenommen zu werden". Marx hat für den Nachmittag eine Stellungnahme angekündigt.

Was die Missbrauchs-Gutachter Verantwortungsträgern empfehlen

Die Anwälte der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) legten kirchlichen Verantwortungsträgern nahe, über ihre persönliche Schuld an Missbrauchsfällen nachzudenken. Sie sollten sich fragen, ob sie nicht Bestandteil eines Systems gewesen seien, das zumindest bis 2010 total versagt habe, sagte der Anwalt Ulrich Wastl am Donnerstag in München. Dabei müssten sie überlegen, ob es für sie damals keine Gelegenheit zu opponieren gegeben habe. Außerdem sollten sie darüber nachdenken, warum es ihnen nicht möglich gewesen sei, wahrzunehmen, wozu sexueller Missbrauch bei Betroffenen führt.

Wastl sagte, er habe in den drei von seiner Kanzlei bisher untersuchten Bistümern - das sind Aachen, Köln und München-Freising - nur einen kirchlichen Würdenträger kennen gelernt, der sich diese Frage ernsthaft gestellt habe. Dieser sei 1993 verstorben.

WSW gab drei weitere Empfehlungen ab: Jegliche Entscheidung über den Wiedereinsatz eines strafrechtlich auffällig gewordenen Priesters sollte durch ein völlig unabhängiges Gremium getroffen werden. Für Betroffene und andere Zeitzeugen müssten geschützte Räume zur Verfügung gestellt werden, in denen sie sich öffnen könnten. In diesen Räumen dürfe kein Priester sein. Von Missbrauchsfällen betroffene Pfarrgemeinden müssten an der Aufklärung beteiligt und in der Aufarbeitung begleitet werden, um Spaltungen zu vermeiden.

Quelle:
dpa , KNA