Antwort von Weihbischof Dr. Schwaderlapp
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage, warum die Kirche im Zusammenhang mit der Beichte auf ein Sündenbekenntnis besteht. Sie selbst benennen bereits ein entscheidendes Zitat: "Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert." (Joh 20,22). Das heißt, Jesus vertraut die Vollmacht der Sündenvergebung seinen Aposteln an. Und genauer, er vertraut es ihrem Urteil an, das im Extremfall sogar dazu führen kann, jemandem die Sündenvergebung zu verweigern. Zu einem solchen Urteil kann der Apostel und in dessen Nachfolge der Beichtvater aber redlicher Weise nur kommen, wenn er die Sünden gehört hat. Traditionell spricht man im Zusammenhang der Beichte auch von einem "Gnadengericht". Dem "Geständnis" folgt die barmherzige Umarmung Gottes durch die Lossprechung.
Doch das Sündenbekenntnis ist nicht nur ein Erfordernis, das sich aus der Heiligen Schrift ergibt. Es entspricht auch ganz unserer menschlichen Natur. Wir sind Mensch mit Leib und Seele. Wenn Menschen einander lieben, wollen sie dies nicht nur voneinander denken können, sondern das auch hören und durch Gesten und Taten erfahren. Liebe will "verleiblicht" werden. Das gilt nun auch, wenn diese Liebe verletzt wurde und Versöhnung nötig ist. Wie wichtig ist es, dass ich die Bitte um Vergebung nicht nur im Herz spüre, sondern auch wirklich zum Ausdruck bringe und mich damit dazu bekenne, dass ich da und dort in einem konkreten Fall falsch oder verletzend gehandelt habe. Und ebenso wichtig ist dann auch die hörbare Vergebung. Die Bitte um Vergebung wie auch die Gewährung von der Vergebung wollen verleiblicht werden. Ansätze davon finden wir übrigens auch im Evangelium. Sowohl der Schächer am Kreuz (Lk 23,41) als auch der verlorene Sohn (Lk 15,21) bekennt seine Schuld und erfährt als Antwort die Vergebung des Herrn.
+Dominikus Schwaderlapp